Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 23.05.2001 - 2a O 435/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen einer Marken- und Geschäftskennzeichenverletzung; Ermittlung einer Lizenzgebühr für den Verkauf von Autofußmatten mit dem Schriftzug Mercedes
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2001 - 2a O 435/00
Die Schadensersatzhöhe kann, wie von der Klägerin begehrt, auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr bestimmt werden, weil die Beklagte, die nach dem Vortrag der Parteien unstreitig die Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt hat, nicht besser stehen soll, als im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch die Klägerin (vgl. BGH GRUR 1966, 375, 376 - Meßmer Tee II; BGH GRUR 1973, 375, 376 f. - Miss Petite).Für die nach der Lizenzanalogie zu ermittelnde Lizenzgebühr ist darauf abzustellen, was die Parteien bei vertraglicher Einräumung der Benutzungsbefugnis vereinbart hätten (BGH GRUR 1966, 375, 376 - Meßmer Tee II).
Die Schadenersatzlizenzgebühr ist dabei nach einem Von-Hundertsatz des anhand der Auskünfte der Beklagten errechneten Gesamtumsatzes zu bemessen (vgl. BGH GRUR 1966, 375, 378 - Meßmer Tee II; 1973, 375, 376 f. - Miss Peti-te).
- BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
Miss Petite
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2001 - 2a O 435/00
Die Schadensersatzhöhe kann, wie von der Klägerin begehrt, auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr bestimmt werden, weil die Beklagte, die nach dem Vortrag der Parteien unstreitig die Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt hat, nicht besser stehen soll, als im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch die Klägerin (vgl. BGH GRUR 1966, 375, 376 - Meßmer Tee II; BGH GRUR 1973, 375, 376 f. - Miss Petite).Die Schadenersatzlizenzgebühr ist dabei nach einem Von-Hundertsatz des anhand der Auskünfte der Beklagten errechneten Gesamtumsatzes zu bemessen (vgl. BGH GRUR 1966, 375, 378 - Meßmer Tee II; 1973, 375, 376 f. - Miss Peti-te).
- OLG Düsseldorf, 17.04.1980 - 2 U 106/79
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2001 - 2a O 435/00
Wegen des hypothetischen Ausgangspunktes der Lizenzanalogie kann die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nicht genau ausgerechnet werden (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1981, 45, 47 -Absatzhaltehebel). - RG, 21.03.1934 - I 165/33
1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.05.2001 - 2a O 435/00
Sie ist vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen (RGZ 144, 187, 192 - Beregnungsanlage) .
- OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 2 U 34/20
Markenverletzung: Berechnung des nach Lizenzanalogie zu ersetzenden Schadens …
Die gerichtliche Praxis bewegt sich selbst bei äußerst wertvollen, berühmten Marken und Unternehmenskennzeichen wie "Mercedes" fast durchgängig in dieser Bandbreite (LG Düsseldorf, BeckRS 2004, 11251).