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   LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2 b O 182/02   

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https://dejure.org/2003,5019
LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2 b O 182/02 (https://dejure.org/2003,5019)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2003 - 2 b O 182/02 (https://dejure.org/2003,5019)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2003 - 2 b O 182/02 (https://dejure.org/2003,5019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geldentschädigung auf Grund amtspflichtwidriger Äußerungen von Justizbediensteten zu einem strafrechlichen Ermittlungsverfahren gegen eine öffentliche Person - Übernahme von Mannesmann durch Vodafone; Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Entscheidung der ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2536
  • NJW 2005, 1824 (Ls.)
  • WM 2003, 1331
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02
    Als Vorstandsvorsitzender der M AG hatte er gemäß §§ 76, 93 AktG gegenüber der Gesellschaft Vermögensfürsorgepflichten (vgl. BGH StV 2002, 137 (138)).

    Es kann letztlich offen bleiben, ob nicht auch dann die Prämie als Leistungsvergütung anzusehen und lediglich an § 87 AktG zu messen wäre mit der Folge, dass unter Berücksichtigung des notwendigen unternehmerischen Spielraums eine grobe Pflichtverletzung vorliegen müsste (vgl. BGH-Urteil vom 6.12.2001, StV 2002, 137 (140)) für die im Streitfall keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte bestanden, da sich der Kläger rechtlich beraten ließ und auch Oberstaatsanwalt S den Rahmen des § 87 AktG als nicht überschritten ansah und das strafrechtliche Ermittlungsverfahrenerfahren einstellte.

    Bei Bestätigung dieser Verdachtsmomente wäre auch eine für die Verwirklichung des Untreuetatbestands notwendige gravierende Pflichtverletzung gegeben, auf die die vom BGH aufgestellten Kriterien zutreffen: Bedeutsam sind insoweit die fehlende Nähe zum Unternehmensgegenstand, die Unangemessenheit im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage, die fehlende innerbetriebliche Transparenz sowie das Vorliegen sachwidriger Motive, namentlich die Verfolgung rein persönlicher Präferenzen (BGH, StV 2002, 137 (140)).

  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02
    Diese die Gesamtschau prägenden Akzentuierungen ergeben sich nicht allein aus der Natur der Sache, sondern beruhen regelmäßig auch auf subjektiven, nicht näher verifizierbaren Wertungen des Abwägenden, wobei verschiedene Betrachter, ohne pflichtwidrig zu handeln, durchaus zu unterschiedlichen Lösungen gelangen können" (BGH NJW 1989, 96 (97)).

    Denn die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei Würdigung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte die Einleitung der Ermittlungen gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (vgl. BGH NJW 1989, 96 (97)).

  • VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01

    Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft; zur Verteidigerinformation

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02
    Hinzukommt, dass durch die Mitteilung an die Presse die Verteidigungsfähigkeit des Klägers eingeschränkt wurde, der zwar mit der Gefahr der Aufnahme der Ermittlungen vertraut war, aber eben nicht von der Weisung des Generalstaatsanwalts und der Einleitung der Ermittlungen wußte, weil er von der Aufnahme der Ermittlungen aus der Presse erfuhr und damit der Gefahr ausgesetzt wurde, auf diesbezügliche Fragen von Medienvertretern nicht fundiert antworten zu können (vgl. Hessischer VerwGH, NJW 2001, 3802 - 3803).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02
    Die vom beklagten Land angeführte BGH-Entscheidung (BGHZ 138, 247 -257 = NJW 1998, 2051 -2053) betrifft die sich im Rahmen der Verjährungsproblematik stellende umgekehrte Frage, ob der Amtshaftungskläger zunächst die Entscheidung über die Eröffnung des Strafverfahrens abwarten darf, um die erforderliche Kenntnis über Amtspflichtverletzungen zu erlangen und bejaht dies.
  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02
    Indes ist bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe stets zu prüfen, ob dem Entscheidungsträger ein der gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglicher Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. zur Entschließung nach § 170 Abs. 2 StPO : BGH NJW 1970, 1543 (1544)).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52

    Bestattungsunternehmer auf Friedhof

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02
    Der Kläger verlangt nicht im formalen Gewand einer Amtshaftungsklage unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes in Wahrheit die Aufhebung von hoheitlichen Verwaltungsakten oder die Vornahme oder Unterlassung von Amtshandlungen (BGHZ 14, 294, 297 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (Abdruck in NJW 2003, 2536 ff).
  • LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12

    Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

    Kommt es im Rahmen polizeilicher und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu einer Häufung von amtspflichtwidrigen Äußerungen, die jeweils isoliert betrachtet keine Geldentschädigung erfordern, so kann sich dies in der Gesamtbetrachtung der Persönlichkeitsrechtsverletzungen anders darstellen (LG Düsseldorf Urt. v. 30.4.2003, Az. 2 b O 182/02; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2005, Az. I 15-U 98/03).
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