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   OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV   

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https://dejure.org/2001,7238
OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV (https://dejure.org/2001,7238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV (https://dejure.org/2001,7238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV (https://dejure.org/2001,7238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessungserwägungen im Zusammenhang mit der Einziehung eines PKW; Erforderlichkeit von Ausführungen zu wirtschaftlichen Folgen der Einziehung; Erforderlichkeit der Begründung grundsätzlicher Erforderlichkeit der Einziehung neben der Hauptstrafe; Entzug der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des benutzten Kfz und Fahrerlaubnisentzug

Papierfundstellen

  • StV 2002, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89

    Annahme einer mit einer Vergewaltigung tateinheitlich begangenen Körperverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).
  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83

    Wertung des für eine Mittäterschaft erforderlichen engen Verhältnisses der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).
  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
  • KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13

    Untersuchungshaft als ultima ratio; zur Eröffnung des Hauptverfahrens und

    Ungeachtet dessen betrafen die vom Landgericht zitierten, aus den Jahren 1999 bis 2001 stammenden Entscheidungen des Kammergerichts (5 Ws 62/99, 4 Ws 96/00, 219/00, 88/01, 91/01) Fallkonstellationen, die - auch und gerade hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Vorlebens und der Persönlichkeit des Beschuldigten - mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar sind.
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