Rechtsprechung
BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
Art. 14 GG
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG durch das von einer Wohnungseigentümerversammlung gegenüber dem Besucher einer Wohnungseigentümerin beschlossenes Hausverbot
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 13, 14 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1; WEG §§ 13 Abs. 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 3
Verfassungswidrigkeit eines durch die Gemeinschaft beschlossenen Hausverbots im Wohnungseigentumsrecht - Wolters Kluwer
Anforderungen an den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung zum Ausspruch eines Hausverbots gegen einen Besucher einer Wohnungseigentümers; Erfassung der selbstbestimmten Nutzung des Eigentums als eigenverantwortliche Entscheidung i.S.d. Eigentumsgarantie; ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ausspruch eines Hausverbot durch die Eigentümergemeinschaft gegen einen Besuchers eines Miteigentümers wegen nächtlicher Ruhestörung grds. nicht zulässig; Art. 13, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2 WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Hausverbot für Besucher eines Wohnungseigentümers
- Judicialis
BGB § 1004; ; ZPO § ... 522 Abs. 2; ; WEG § 14; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 18; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gerichtlichen Bestätigung eines Hausverbots durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Lebensgefährten einer Wohnungseigentümerin
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hausverbot gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin erfolgreich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hausverbot durch die Wohnungseigentümerversammlung
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Der Streit um Lärmbelästigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin erfolgreich
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Hausverbot durch Eigentümerbeschluss
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer überschreiten mit Hausverbot für den Lebensgefährten einer Eigentümerin ihre Kompetenzen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Eigentümerversammlung kann Eigentümerin Besuche nicht verbieten
- diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen durch Wohnungseigentümergemeinschaft erteiltes Hausverbot!
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Hausverbote für störende Besucher nicht ohne weiteres erlaubt
- kanzlei-klumpe.de , S. 3 (Kurzinformation)
Zur Frage der Wirksamkeit eines Hausverbotes, welches eine Wohnungseigentümerversammlung ausgesprochen hat
- gevestor.de (Kurzinformation)
Ruhestörung: Mieter muss auf seine Besucher einwirken
Besprechungen u.ä. (2)
- ovs.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Grundrechte und Gebrauchsrechte des Wohnungseigentümers (Dr. Michael J. Schmid)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grundrechte gelten auch im Wohnungseigentum! (IMR 2009, 428)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 29.10.2008 - 74 C 27/08
- LG Koblenz, 24.02.2009 - 2 S 41/08
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Papierfundstellen
- BVerfGK 16, 267
- NJW 2010, 220
- MDR 2010, 73
- NZM 2010, 44
- ZMR 2010, 206
- NJ 2010, 246
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
a) Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG soll dem Grundrechtsträger einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich erhalten und dem Einzelnen die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglichen (vgl. BVerfGE 89, 1 ).Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, vor allem vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03 -, NJW-RR 2004, S. 440 ).
Bei der Auslegung und Anwendung des Nachteilsbegriffs ist neben Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auch Art. 13 Abs. 1 GG zu beachten (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
- BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
Zur Stattgabe einer Räumungsklage wegen Verletzung des Rechts des Vermieters zur …
Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, vor allem vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03 -, NJW-RR 2004, S. 440 ).Die Gerichte sind danach gehalten, bei der Auslegung und Anwendung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs die widerstreitenden grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Vertragsparteien zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03 -, NJW-RR 2004, S. 440 ).
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor; denn das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum Schutz des Grundstückseigentums bereits entschieden (vgl. BVerfGE 98, 17 ).Art. 14 Abs. 1 GG gibt daher dem Rechtsträger des ihm nach dem bürgerlichen Recht zugeordneten Grundeigentums die Befugnis, die Nutzung aufgrund eigenverantwortlicher Entscheidung selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ).
- AG Mainz, 29.10.2008 - 74 C 27/08
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91
Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …
Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Zum Anderen sei eine störende Nutzung nicht vom Sondereigentum gedeckt und könne daher mit absoluter Wirkung gegenüber jedem geltend gemacht werden (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22. September 1993 - 6 U 49/63 -, NJW-RR 1994, S. 146 ; OLG München, Urteil vom 25. Februar 1992 - 25 U 3550/91 -, NJW-RR 1992, S. 1492 ). - BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Die Gerichte sind danach gehalten, bei der Auslegung und Anwendung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs die widerstreitenden grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Vertragsparteien zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 90, 27 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03 -, NJW-RR 2004, S. 440 ). - BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94
Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum
Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Der Unterlassungsanspruch kann nach ganz herrschender Auffassung auch gegenüber einem Dritten, der das Sondereigentum störend nutzt, geltend gemacht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. November 1995 - XII ZR 230/94 -, NJW 1996, S. 714). - BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
- BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne
Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht den Wohnungseigentümern auch untereinander zu (BVerfGK 4, 333 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 1995 - 1 BvR 1107/92 - NJW 1995, S. 1665 ). - OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
- BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02
Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de
- OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen …
- KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; …
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren
- BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Abgesehen davon trägt der Störer ggf. das Risiko der Zwangsvollstreckung, wenn die gewählte Maßnahme die Störung nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253; vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797, 798; BVerfG, NJW 2010, 220 Rn. 26;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 1.81 ff.;… BeckOK BGB/Fritzsche § 1004 Rn. 66 (Stand: 01.02.2015)). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris).Jeder Wohnungseigentümer hat das verfassungsrechtlich geschützte Recht, in seinem Wohnungseigentum Gäste zu empfangen (BVerfG, Beschl. v. 6. Oktober 2009 aaO), und ein solches Recht steht auch einem Mieter zu.
- BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10
Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau …
Vielmehr wird unter einem Nachteil jede nach objektiven Kriterien gegebene, nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung verstanden (BVerfG, NJW 2010, 220, 221).
- AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 5/21
Wann muss ein Eigentümer einen Nachteil nicht hinnehmen?
Ein "Nachteil" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG n.F. ist - im Einklang mit der Reichweite des § 14 Ziff. 1 WEG a.F. (…vgl. BT-Drs. 19/18791, S. 52) - bei jeder nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung, die konkret und objektiv sein muss, gegeben; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (…vgl. nur BGH, NZM 2014, 245, 246, Rn. 11 = ZMR 2014, 554; BVerfG, ZWE 2009, 438, 439 = ZMR 2010, 206). - BGH, 14.06.2022 - VI ZR 172/20
Zur Wittenberger Sau
Abgesehen davon trägt der Störer ggf. das Risiko der Zwangsvollstreckung, wenn die gewählte Maßnahme die Störung nicht beseitigt (…vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 40;… BGH, Urteile vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253, juris Rn. 11;… vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797, juris Rn. 14; BVerfG, NJW 2010, 220 Rn. 26;… BeckOK BGB/Fritzsche, 61. Edition, § 1004 Rn. 67;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 40. Auflage, UWG § 8 Rn. 1.113, 1.115, 1.119). - BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines …
Das daraus auch in vermögensrechtlicher Hinsicht fließende Selbstbestimmungsrecht jedes Wohnungseigentümers ändert jedoch nichts daran, dass es mit Rücksicht auf die besonders engen nachbarschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft in erhöhtem Maße einer gemeinschaftsverträglichen Ausbalancierung der widerstreitenden Belange durch Herstellung praktischer Konkordanz bedarf (…zumindest im Ergebnis ebenso Hogenschurz in Jennißen, aaO, § 13 Rn. 2 u. § 14 Rn. 1;… Timme/Dötsch, aaO, § 14 Rn. 1 f.;… § 14 Rn. 7 ff. u. 31 f.; vgl. auch BVerfG, NJW 2010, 220 f. u. Abramenko, ZMR 2011, 897 f., der für eine starke Gewichtung der Interessen finanzschwacher Wohnungseigentümer eintritt). - BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21
Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur
Hieraus ergibt sich die grundsätzliche Rechtsmacht des Eigentümers, über die Art und den Umfang der Nutzung seiner Sache selbst zu entscheiden (vgl. Senat…, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 14; Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178; vgl. auch BVerfG NJW 2010, 220 f.), insbesondere auch darüber, ob und wie die Sache gewerblich genutzt werden soll (vgl. Senat…, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 14; Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178). - LG Braunschweig, 14.02.2023 - 6 O 3931/21
Kein Anspruch gegen Volkswagen auf Unterlassung des Vertriebs von PKW mit …
Vielmehr sind die Grundrechte als maßgebender und übergeordneter Wertungskanon ein zu beachtender Bestandteil der Auslegung einfachgesetzlicher zivilrechtlicher Normen (BVerfG NJW 1958, 257 (257 f.); BVerfG, Beschl. v. 06.10.2009 2 BvR 693/09, NJW 2010, 220); wenngleich ihnen eine unmittelbare Geltung in dem Privatrechtsverhältnis nicht zuzusprechen ist.Für eine umfassende verfassungsrechtliche Kontrolle ist im privatrechtlichen Rahmen bei der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kein Raum (Muckel, JA 2010, 670 (671) Besprechung zu BVerfG, Beschl. v. 06.10.2009 1 BvR 693/09, NJW 2010).
- LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13
Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?
Obwohl die Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG im Hinblick auf die betroffenen Eigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer im Allgemeinen als niedrig anzusehen ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 20.11.2003, Az.: 2Z BR 134/03; BVerfG, ZMR 2005, 634), kann im Einzelfall ein gewisses Maß an Beeinträchtigung auf Grund der kollidierenden Eigentumsgrundrechte der Eigentümer, welche die bauliche Veränderung begehren, hinzunehmen sein (vgl. etwa BayObLG FG Prax 2003, 261; OLG München 32 Wx 51/05 - BeckRS 2005, 08473; AG Bremen, BeckRS 2012, 24876; LG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 29 T 73/05) Der Konflikt zwischen der für die Kläger streitenden Eigentumsgarantie sowie dem Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 3 GG und dem ebenfalls durch Art. 14 Abs. 11 GG geschützten Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf ungestörte Nutzung Ihres eigenen Wohnungseigentums ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einzelfallbezogen zu lösen (vgl. etwa BVerfG NJW 2010, 220).Praktische Konkordanz erfordert, dass sich nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal durchsetzt, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfG NJW 2010, 220).
- LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12
Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!
Bei widerstreitenden Grundrechtspositionen hat sich die Auslegung der Regelung in § 14 Ziff. 1 WEG an dem Grundsatz der sog. praktischen Konkordanz fallbezogen zu orientieren, wonach nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfG, NZM 2010, 44, 45, Tz. 19). - KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15
Wohnungseigentum: Anspruch der Miteigentümer auf Unterlassung des Betretens der …
- OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
Zulässigkeit eines während der Trennungszeit geltend gemachten Antrages des …
- LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2017 - 1 A 11826/16
Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb eines Kultur- und Gemeindezentrums auf …
- LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
Kein Klimagerät auf dem Dach!
- AG Hamburg-St. Georg, 03.12.2021 - 980a C 36/21
Beseitigung von Müllbehältern
- LG Köln, 26.11.2013 - 21 O 202/13
Prüfung der Rechtmäßigkeit von Arrestbefehlen aufgrund der Tatbestandsmäßigkeit …
- VG München, 19.07.2023 - M 28 K 22.414
Unterlassung von Nutzungen, Schulgelände, Öffentlich-rechtlicher …
- AG Bremen, 29.04.2013 - 29 C 87/10
Teileigentumsbezeichnung "Laden": Wein-Bar trotzdem zulässig?
- LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11
Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem …
- AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13
WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House