Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,885
BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09 (https://dejure.org/2009,885)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2009 - 2 BvR 693/09 (https://dejure.org/2009,885)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 2 BvR 693/09 (https://dejure.org/2009,885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 13, 14 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1; WEG §§ 13 Abs. 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 3
    Verfassungswidrigkeit eines durch die Gemeinschaft beschlossenen Hausverbots im Wohnungseigentumsrecht

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung zum Ausspruch eines Hausverbots gegen einen Besucher einer Wohnungseigentümers; Erfassung der selbstbestimmten Nutzung des Eigentums als eigenverantwortliche Entscheidung i.S.d. Eigentumsgarantie; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausspruch eines Hausverbot durch die Eigentümergemeinschaft gegen einen Besuchers eines Miteigentümers wegen nächtlicher Ruhestörung grds. nicht zulässig; Art. 13, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hausverbot für Besucher eines Wohnungseigentümers

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; ZPO § ... 522 Abs. 2; ; WEG § 14; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 18; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gerichtlichen Bestätigung eines Hausverbots durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Lebensgefährten einer Wohnungseigentümerin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausverbot gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausverbot durch die Wohnungseigentümerversammlung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Der Streit um Lärmbelästigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin erfolgreich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Hausverbot durch Eigentümerbeschluss

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer überschreiten mit Hausverbot für den Lebensgefährten einer Eigentümerin ihre Kompetenzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümerversammlung kann Eigentümerin Besuche nicht verbieten

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen durch Wohnungseigentümergemeinschaft erteiltes Hausverbot!

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Hausverbote für störende Besucher nicht ohne weiteres erlaubt

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Wirksamkeit eines Hausverbotes, welches eine Wohnungseigentümerversammlung ausgesprochen hat

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Ruhestörung: Mieter muss auf seine Besucher einwirken

Besprechungen u.ä. (2)

  • ovs.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundrechte und Gebrauchsrechte des Wohnungseigentümers (Dr. Michael J. Schmid)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechte gelten auch im Wohnungseigentum! (IMR 2009, 428)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 267
  • NJW 2010, 220
  • MDR 2010, 73
  • NZM 2010, 44
  • ZMR 2010, 206
  • NJ 2010, 246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
    a) Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG soll dem Grundrechtsträger einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich erhalten und dem Einzelnen die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglichen (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, vor allem vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03 -, NJW-RR 2004, S. 440 ).

    Bei der Auslegung und Anwendung des Nachteilsbegriffs ist neben Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auch Art. 13 Abs. 1 GG zu beachten (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

  • BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03

    Zur Stattgabe einer Räumungsklage wegen Verletzung des Rechts des Vermieters zur

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, vor allem vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03 -, NJW-RR 2004, S. 440 ).

    Die Gerichte sind danach gehalten, bei der Auslegung und Anwendung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs die widerstreitenden grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Vertragsparteien zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03 -, NJW-RR 2004, S. 440 ).

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor; denn das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum Schutz des Grundstückseigentums bereits entschieden (vgl. BVerfGE 98, 17 ).

    Art. 14 Abs. 1 GG gibt daher dem Rechtsträger des ihm nach dem bürgerlichen Recht zugeordneten Grundeigentums die Befugnis, die Nutzung aufgrund eigenverantwortlicher Entscheidung selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ).

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Abgesehen davon trägt der Störer ggf. das Risiko der Zwangsvollstreckung, wenn die gewählte Maßnahme die Störung nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253; vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797, 798; BVerfG, NJW 2010, 220 Rn. 26; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 1.81 ff.; BeckOK BGB/Fritzsche § 1004 Rn. 66 (Stand: 01.02.2015)).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris).

    Jeder Wohnungseigentümer hat das verfassungsrechtlich geschützte Recht, in seinem Wohnungseigentum Gäste zu empfangen (BVerfG, Beschl. v. 6. Oktober 2009 aaO), und ein solches Recht steht auch einem Mieter zu.

  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau

    Vielmehr wird unter einem Nachteil jede nach objektiven Kriterien gegebene, nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung verstanden (BVerfG, NJW 2010, 220, 221).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 5/21

    Wann muss ein Eigentümer einen Nachteil nicht hinnehmen?

    Ein "Nachteil" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG n.F. ist - im Einklang mit der Reichweite des § 14 Ziff. 1 WEG a.F. (vgl. BT-Drs. 19/18791, S. 52) - bei jeder nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung, die konkret und objektiv sein muss, gegeben; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. nur BGH, NZM 2014, 245, 246, Rn. 11 = ZMR 2014, 554; BVerfG, ZWE 2009, 438, 439 = ZMR 2010, 206).
  • BGH, 14.06.2022 - VI ZR 172/20

    Zur Wittenberger Sau

    Abgesehen davon trägt der Störer ggf. das Risiko der Zwangsvollstreckung, wenn die gewählte Maßnahme die Störung nicht beseitigt (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 40; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253, juris Rn. 11; vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797, juris Rn. 14; BVerfG, NJW 2010, 220 Rn. 26; BeckOK BGB/Fritzsche, 61. Edition, § 1004 Rn. 67; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 40. Auflage, UWG § 8 Rn. 1.113, 1.115, 1.119).
  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Das daraus auch in vermögensrechtlicher Hinsicht fließende Selbstbestimmungsrecht jedes Wohnungseigentümers ändert jedoch nichts daran, dass es mit Rücksicht auf die besonders engen nachbarschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft in erhöhtem Maße einer gemeinschaftsverträglichen Ausbalancierung der widerstreitenden Belange durch Herstellung praktischer Konkordanz bedarf (zumindest im Ergebnis ebenso Hogenschurz in Jennißen, aaO, § 13 Rn. 2 u. § 14 Rn. 1; Timme/Dötsch, aaO, § 14 Rn. 1 f.; § 14 Rn. 7 ff. u. 31 f.; vgl. auch BVerfG, NJW 2010, 220 f. u. Abramenko, ZMR 2011, 897 f., der für eine starke Gewichtung der Interessen finanzschwacher Wohnungseigentümer eintritt).
  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur

    Hieraus ergibt sich die grundsätzliche Rechtsmacht des Eigentümers, über die Art und den Umfang der Nutzung seiner Sache selbst zu entscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 14; Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178; vgl. auch BVerfG NJW 2010, 220 f.), insbesondere auch darüber, ob und wie die Sache gewerblich genutzt werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809 Rn. 14; Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178).
  • LG Braunschweig, 14.02.2023 - 6 O 3931/21

    Kein Anspruch gegen Volkswagen auf Unterlassung des Vertriebs von PKW mit

    Vielmehr sind die Grundrechte als maßgebender und übergeordneter Wertungskanon ein zu beachtender Bestandteil der Auslegung einfachgesetzlicher zivilrechtlicher Normen (BVerfG NJW 1958, 257 (257 f.); BVerfG, Beschl. v. 06.10.2009 ­ 2 BvR 693/09, NJW 2010, 220); wenngleich ihnen eine unmittelbare Geltung in dem Privatrechtsverhältnis nicht zuzusprechen ist.

    Für eine umfassende verfassungsrechtliche Kontrolle ist im privatrechtlichen Rahmen bei der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kein Raum (Muckel, JA 2010, 670 (671) Besprechung zu BVerfG, Beschl. v. 06.10.2009 ­ 1 BvR 693/09, NJW 2010).

  • LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13

    Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?

    Obwohl die Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG im Hinblick auf die betroffenen Eigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer im Allgemeinen als niedrig anzusehen ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 20.11.2003, Az.: 2Z BR 134/03; BVerfG, ZMR 2005, 634), kann im Einzelfall ein gewisses Maß an Beeinträchtigung auf Grund der kollidierenden Eigentumsgrundrechte der Eigentümer, welche die bauliche Veränderung begehren, hinzunehmen sein (vgl. etwa BayObLG FG Prax 2003, 261; OLG München 32 Wx 51/05 - BeckRS 2005, 08473; AG Bremen, BeckRS 2012, 24876; LG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 29 T 73/05) Der Konflikt zwischen der für die Kläger streitenden Eigentumsgarantie sowie dem Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 3 GG und dem ebenfalls durch Art. 14 Abs. 11 GG geschützten Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf ungestörte Nutzung Ihres eigenen Wohnungseigentums ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einzelfallbezogen zu lösen (vgl. etwa BVerfG NJW 2010, 220).

    Praktische Konkordanz erfordert, dass sich nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal durchsetzt, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfG NJW 2010, 220).

  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    Bei widerstreitenden Grundrechtspositionen hat sich die Auslegung der Regelung in § 14 Ziff. 1 WEG an dem Grundsatz der sog. praktischen Konkordanz fallbezogen zu orientieren, wonach nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfG, NZM 2010, 44, 45, Tz. 19).
  • KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15

    Wohnungseigentum: Anspruch der Miteigentümer auf Unterlassung des Betretens der

  • OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15

    Zulässigkeit eines während der Trennungszeit geltend gemachten Antrages des

  • LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17

    Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2017 - 1 A 11826/16

    Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb eines Kultur- und Gemeindezentrums auf

  • LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18

    Kein Klimagerät auf dem Dach!

  • AG Hamburg-St. Georg, 03.12.2021 - 980a C 36/21

    Beseitigung von Müllbehältern

  • LG Köln, 26.11.2013 - 21 O 202/13

    Prüfung der Rechtmäßigkeit von Arrestbefehlen aufgrund der Tatbestandsmäßigkeit

  • VG München, 19.07.2023 - M 28 K 22.414

    Unterlassung von Nutzungen, Schulgelände, Öffentlich-rechtlicher

  • AG Bremen, 29.04.2013 - 29 C 87/10

    Teileigentumsbezeichnung "Laden": Wein-Bar trotzdem zulässig?

  • LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht