Rechtsprechung
RG, 19.05.1938 - 2 D 158/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist der Bürgermeister einer preußischen Landgemeinde allgemein befugt, Abschriften zu beglaubigen? 2. Ist der § 271 StGB. entsprechend anwendbar, wenn der Täter bewirkt, daß ein sachlich unzuständiger Beamter gutgläubig eine Falschbeurkundung in der Form einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 201
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.05.1952 - 2 StR 188/52 Denn die Beglaubigung von Schriftstücken fällt, wie in RGSt 72, 201 mit zutreffender Begründung entschieden ist, nicht in die Zuständigkeit einer Ortspolizeibehörde.
- BGH, 21.10.1952 - 2 StR 542/51
Rechtsmittel
Wie das Reichsgericht in RGSt 72, 201 mit zutreffender Begründung entschieden hat, gehört die Beglaubigung von Urkunden und Abschriften nicht zur Zuständigkeit von Gemeindeverwaltungen, ist vielmehr als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit regelmässig Sache der Gerichte oder der Notare.