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   VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15   

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https://dejure.org/2016,47694
VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15 (https://dejure.org/2016,47694)
VG Köln, Entscheidung vom 29.11.2016 - 2 K 6873/15 (https://dejure.org/2016,47694)
VG Köln, Entscheidung vom 29. November 2016 - 2 K 6873/15 (https://dejure.org/2016,47694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme des Offshore-Windparks "Butendiek"; Erteilung einer seeanlagenrechtlichen Genehmigung hinichtlich Schädigung der Umwelt und der Arten

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Klage auf Umweltschadensersatz, Offshore-Windpark "Butendiek"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    NABU unterliegt im Streit um Offshore-Windpark

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage wegen Sanierung eines Umweltschadens durch die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks abgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Windpark Butendiek: Bundesrepublik gewinnt gegen Nabu

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15
    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Derzeit ist der Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg anhängig (Az.: 1 Bf 200/15).

    Für die Umsetzung von Gefahrenabwehrmaßnahmen sei das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig, weswegen die Rechtshängigkeit der Sache vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (1 Bf 200/15) einer Befassung des erkennenden Gerichts im hiesigen Klageverfahren entgegenstehe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der beigezogenen Gerichtsakten (Verwaltungsgericht Köln, 11 K 2359/14; Verwaltungsgericht Hamburg, 7 K 2983/15; Oberverwaltungsgericht Hamburg, 1 Bf 200/15) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Der Zulässigkeit der Klage steht entgegen der Rechtsauffassung der Beigeladenen auch nicht die Rechtshängigkeit des vom Kläger angestrengten Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg (Az.: 1 Bf 200/15) entgegen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 8 A 10041/15

    "Freimersheimer Mühle": Keine Sanierungspflicht für etwaige Umweltschäden

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass betreffend der im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" auf das zivilrechtliche Begriffsverständnis zurückzugreifen ist, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 A 10041/15 -, juris (Rn. 92);  Beckmann/Wittmann, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Umweltschadensgesetz, § 3 Rn. 11 (54. EL, August 2008); Petersen, USchadG, § 3 Rn. 40.

    Insbesondere ist § 278 BGB im Umweltschadensrecht weder direkt noch analog oder rechtsgedanklich anwendbar, eingehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 A 10041/15 -, juris (Rn. 91 ff.).

    Selbstständige Unternehmen fallen aus dem Anwendungsbereich des § 831 BGB heraus, denn sie sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich und ihr Vertragspartner - der vermeintliche Geschäftsherr - darf sich in den Grenzen des Vertrauensgrundsatzes darauf verlassen, dass sie ihren deliktischen Sorgfaltspflichten nachkommen werden; eine allgemeine deliktische Pflicht zur Überwachung und Kontrolle anderer gibt es danach nicht, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 A 10041/15 -, juris (Rn. 96).

  • VG Hamburg, 18.09.2015 - 7 K 2983/14

    Offshore-Windanlage; Verbandsklage; Gefahrenabwehr nach dem Umweltschadensgesetz

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Dadurch soll die auf den - noch nicht erfolgten - Schadenseintritt zusteuernde Kausalkette durchbrochen werden, vgl. VG Hamburg, Urteil vom 18. September 2015 - 7 K 2983/14 -, juris (Rn. 44); Petersen, USchadG, § 2 Rn. 148 ff.

    Die Sanierungsmaßnahme hat - entsprechend Nr. 1 des Anhangs II zur Umwelthaftungsrichtlinie - zum Gegenstand, möglichst eine Zurückversetzung der geschädigten Umwelt in ihren Ausgangszustand zu erreichen, wenn eine Schädigung von Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern in Rede steht, vgl. VG Hamburg, Urteil vom 18. September 2015 - 7 K 2983/14 -, juris (Rn. 44); Petersen, USchadG, § 2 Rn. 155 ff.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13

    Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Dieser im Zivilrecht (nahezu) unbestrittene Grundsatz gilt nach Auffassung der Kammer auch im Umweltschadensrecht, explizit: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. September 2012 - 6 A 186/11 -, juris (Rn. 71); a.A.: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Februar 2016 - 1 LB 2/13 -, juris (Rn. 121 ff.); Beckmann/Wittmann, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Umweltschadensgesetz, § 1 Rn. 25 (54. EL, August 2008); Petersen, USchadG, § 2 Rn. 21 ff.; ders., NuR 2014, 525, 530; Kohler, in Staudinger, BGB, Buch 3 - Sachenrecht, 2010,  Einleitung zum Umwelthaftungsrecht, Rn. 382; Ruffert, NVwZ 2010, 1177, 1182.

    Die Kammer teilt nicht die gegenteilige Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, das für seine Auffassung den Umkehrschluss aus Art. 8 Abs. 4 lit. a) der Umwelthaftungsrichtlinie in Verbindung mit deren 20. Erwägungsgrund anführt, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Februar 2016 - 1 LB 2/13 -, juris (Rn. 121 ff.); so auch die Literatur, vgl. nur Petersen, NuR 2014; 525, 530; Petersen, USchadG, § 2 Rn. 21 ff.

  • VG Schleswig, 20.09.2012 - 6 A 186/11

    VG Schleswig weist Klage des NABU in Sachen "Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt" ab

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Dieser im Zivilrecht (nahezu) unbestrittene Grundsatz gilt nach Auffassung der Kammer auch im Umweltschadensrecht, explizit: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. September 2012 - 6 A 186/11 -, juris (Rn. 71); a.A.: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Februar 2016 - 1 LB 2/13 -, juris (Rn. 121 ff.); Beckmann/Wittmann, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Umweltschadensgesetz, § 1 Rn. 25 (54. EL, August 2008); Petersen, USchadG, § 2 Rn. 21 ff.; ders., NuR 2014, 525, 530; Kohler, in Staudinger, BGB, Buch 3 - Sachenrecht, 2010,  Einleitung zum Umwelthaftungsrecht, Rn. 382; Ruffert, NVwZ 2010, 1177, 1182.

    Vielmehr beruht dies darauf, dass die Umwelthaftungsrichtlinie durch die Rechtstradition anderer europäischer Länder geprägt ist, deren Rechtsordnungen vielfach nicht zwischen Rechtswidrigkeit und Verschulden unterscheiden, vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. September 2012 - 6 A 186/11 -, juris (Rn. 71).

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Der Streitgegenstand ist identisch mit dem prozessualen Anspruch, der seinerseits durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringenden Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501/93 -, BVerwGE 96, 24; BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1990 - 9 B 325/89 -, juris; Rennert, in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Auflage, § 121 Rn. 23 ff., m.w.N.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Danach handelt vorsätzlich, wer einen rechtswidrigen Erfolg mit Wissen und Willen verwirklicht, vgl. BGH NJW 1965, 962 (963); BGH Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 -, juris (Rn. 10 ff.); Grüneberg, in: Palandt, 75 Auflage, 2016, § 276 Rn. 10; Grundmann, in Säcker u.a. (Hrsg.): Münchener Kommentar, BGB, 7. Auflage, 2016, § 276 Rn. 154.
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Der Streitgegenstand ist identisch mit dem prozessualen Anspruch, der seinerseits durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringenden Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501/93 -, BVerwGE 96, 24; BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1990 - 9 B 325/89 -, juris; Rennert, in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Auflage, § 121 Rn. 23 ff., m.w.N.
  • BGH, 08.02.1965 - III ZR 170/63

    Schadensersatzansprüche gegenüber der Bundespost wegen Amtspflichtverletzungen

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Danach handelt vorsätzlich, wer einen rechtswidrigen Erfolg mit Wissen und Willen verwirklicht, vgl. BGH NJW 1965, 962 (963); BGH Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 -, juris (Rn. 10 ff.); Grüneberg, in: Palandt, 75 Auflage, 2016, § 276 Rn. 10; Grundmann, in Säcker u.a. (Hrsg.): Münchener Kommentar, BGB, 7. Auflage, 2016, § 276 Rn. 154.
  • VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Auszug aus VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15
    Die seitens des Klägers gegen die seeanlagenrechtliche Genehmigung erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 1. Dezember 2003 (Az.: 19 K 2474/03) als unzulässig ab und begründete dies mit der fehlenden Klagebefugnis des Klägers.
  • VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13

    Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen; Verpflichtung zu

  • OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung; Anwendung des UmwRG auf am

    Parallel zu dem vorliegenden Verfahren hatte der Kläger bereits am 30. April 2014 seinen am 21. Februar 2014 gestellten Antrag beim BfN "ergänzt" (zum Folgenden VG Köln, Urt. v. 29.11.2016, 2 K 6873/15, juris Rn. 9 ff.) und über den bereits gestellten Antrag hinaus beantragt, wegen gegebenenfalls bereits eingetretener Umweltschäden am Lebensraum der Vogelarten Stern- und Prachttaucher die erforderlichen Sanierungsarbeiten und wegen bereits eingetretener Umweltschäden an der im Bereich des Windpark-Standorts lebenden Schweinswalpopulation die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Vorhabenträger anzuordnen.

    Das VG Köln wies die Klage durch Urteil vom 29. November 2016 (2 K 6873/15) ab und ließ die Berufung zu, die derzeit beim OVG Münster anhängig ist.

    Seine ursprünglichen weiteren Anträge, die auch auf Verpflichtung der Beklagten zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gerichtet waren, hat er dagegen zurückgenommen und diese in der Folge vor dem VG Köln (2 K 6873/15) und derzeit im Berufungsverfahren vor dem OVG Münster verfolgt.

  • VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863

    Umweltschadensgesetz auf Tätigkeit des Straßenbaulastträgers beim Straßenbau

    Der Schuldvorwurf ist ausgeschlossen, wenn sich der Handelnde völlig rechtmäßig bzw. nicht pflichtwidrig verhalten hat (Grüneberg in: Palandt, 75. Aufl. 2016, § 276 Rn. 8; Petersen, USchadG, Komm., § 2 Rn. 21 ff.; VG Köln, U.v. 29.11.2016 - 2 K 6873/15).

    Da Maßstab für eine Haftung nach dem Umweltschadensgesetz die zivilrechtliche Verschuldenshaftung ist, gelten die Grundsätze auch dann, wenn es sich - wie hier - um öffentliches Recht handelt (VG Köln, U.v. 29.11.2016 - 2 K 6873/15).

  • VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22

    Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach

    Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 29.11.2016 ab (2 K 6873/15).
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