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   OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94   

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https://dejure.org/1994,3485
OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94 (https://dejure.org/1994,3485)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.1994 - 2 Ss 123/94 (https://dejure.org/1994,3485)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 1994 - 2 Ss 123/94 (https://dejure.org/1994,3485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urkunde; Entstehungszeitpunkt; Hersteller; Herstellern einer unechten Urkunde; Verfälschen einer echten Urkunde; Dispositionsbefugnis; Beweisrichtung

  • vkm-baden.de PDF (Auszüge)

    Urkundenfälschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 267

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1624
  • NStZ 1995, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß der Arzt sowohl aufgrund standesrechtlicher, mit Gesetzeskraft ausgestatteter Satzung (vgl. § 11 GOÄ - Berufsordnung für die deutschen Ärzte - DtÄrzteB1 1988, 3601ff.) als auch aufgrund des ärztlichen Behandlungsvertrages sowie nach § 810 BGB verpflichtet ist, die während der Behandlung eines Patienten erhobenen Befunde vollständig und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlungsmaßnahme durch schriftliche Aufzeichnungen zu dokumentieren (vgl. BGH, NJW 1983, 332; 1978, 2337 [2339]; Laufs/Uhlenbruck, Hdb. des ArztR, 1992, § 59, S. 333, 335, 337 m. zahlr. Hinw. auf die Rspr.; Deutsch/Matthis, ArzthaftungsR, 3. Aufl., S. 89, 90; Ahrens, NJW 1983, 2609 ff.).

    Zweck dieser ärztlichen Dokumentationspflicht ist sowohl die Therapie- als auch die Beweissicherung sowie die Rechenschaftslegung gegenüber dem Patienten, wobei insbesondere der Beweissicherungszweck eine spätere Nachholung oder gar inhaltliche Veränderung der Aufzeichnungen verbietet (vgl. Laufs/Uhlenbruck, S.335 m.w.Hinw.; im Erg. auch BGH, NJW 1978, 2337ff.; Hohloch, NJW 1982, 2577).

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94
    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob insoweit Absicht im engeren Sinne (überschießende Innentendenz) zu fordern ist (so z. B. Bay0bLG, NJW 1967, 1476) oder es ausreicht, daß der Täter allgemein den Gedanken verfolgt bzw. das sichere Wissen gehabt hat, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, daß irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (vgl. BGHSt 5, 149 [152] = NJW 1954, 320; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 267 Rdnr. 91 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 23/81

    Darlegungslast bei Beweislasterleichterung des Patienten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß der Arzt sowohl aufgrund standesrechtlicher, mit Gesetzeskraft ausgestatteter Satzung (vgl. § 11 GOÄ - Berufsordnung für die deutschen Ärzte - DtÄrzteB1 1988, 3601ff.) als auch aufgrund des ärztlichen Behandlungsvertrages sowie nach § 810 BGB verpflichtet ist, die während der Behandlung eines Patienten erhobenen Befunde vollständig und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlungsmaßnahme durch schriftliche Aufzeichnungen zu dokumentieren (vgl. BGH, NJW 1983, 332; 1978, 2337 [2339]; Laufs/Uhlenbruck, Hdb. des ArztR, 1992, § 59, S. 333, 335, 337 m. zahlr. Hinw. auf die Rspr.; Deutsch/Matthis, ArzthaftungsR, 3. Aufl., S. 89, 90; Ahrens, NJW 1983, 2609 ff.).
  • BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59

    Urkundenqualität von vorschriftswidrig nicht mit dem Namen des Bezugsberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94
    Urkunden sind nach allgemein anerkannter Definition verkörperte menschliche Gedankenerklärungen, die geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen lassen (vgl. BGHSt 3, 84; 4, 285; 13, 235 = NJW 1959, 2173; BGHSt 16, 96).
  • BayObLG, 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67

    Zur Täuschung im Rechtsverkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94
    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob insoweit Absicht im engeren Sinne (überschießende Innentendenz) zu fordern ist (so z. B. Bay0bLG, NJW 1967, 1476) oder es ausreicht, daß der Täter allgemein den Gedanken verfolgt bzw. das sichere Wissen gehabt hat, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, daß irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (vgl. BGHSt 5, 149 [152] = NJW 1954, 320; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 267 Rdnr. 91 m. w. Nachw.).
  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Der Arzt sei gesetzlich verpflichtet, die von ihm erhobenen medizinischen Befunde unverzüglich schriftlich niederzulegen und danach jegliche Änderung der Aufzeichnungen - mit Ausnahme von Korrekturen offensichtlicher Schreibfehler oder vergleichbarer Unrichtigkeiten - zu unterlassen (OLG Koblenz NJW 1995, 1624, 1625).
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