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OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keller-Fall
§ 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Begriff der Wohnung; Regelbeispiel des Einbruchsdiebstahls gemäß §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 479
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 07.04.1981 - 117 (62) Qs 3/80
Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99
Eine unterschiedliche Bedeutung ist beispielsweise auch dem Tatbestandsmerkmal "Wegnahme" in § 242 StGB für den Diebstahl einerseits und in § 289 StGB für die Pfandkehr andererseits beigemessen worden (vgl. BayObLG NJW 1981, 1746 m. Anm. Otto JR 1982, 32; vgl. insoweit auch § 168 StGB). - BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit
Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99
er sonst nichts Mitnehmenswertes fand - möglicherweise nur Sachen unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze weggenommen hat (vgl. BGHSt 26, 104).
- BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08
(Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des …
Anders mag es sich, was der Senat nicht zu entscheiden hat, verhalten, wenn der Täter in dem Begriff des Wohnens typischer Weise zuzuordnende, mit dem Wohnbereich unmittelbar verbundene Räume - etwa in Kellerräume oder in den Dachboden eines Einfamilienhauses (anders allerdings bei separat untergebrachten Kellerräumen in Mehrfamilienhäusern vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02 - (nicht tragend); OLG Schleswig NStZ 2000, 479) - einbricht und sich von dort ungehindert Zugang zum Wohnbereich verschafft. - AG Saalfeld, 12.04.2005 - 635 Js 30684/04
Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchdiebstahl und einem besonders schweren Fall …
Einschränkungen gegenüber dem weiten Wohnungsbegriff des § 123 Abs. 1 StGB sind aber im Hinblick auf die Abschichtung des Wohnungs- und Gebäudeeinbruchdiebstahls des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB und den der Qualifikation zu Grunde liegenden Normzweck sowie angesichts der erheblichen Strafdrohung und des Ausschlusses der Geringwertigkeitsklausel angezeigt (vgl. OLG Schleswig, NStZ 2000, 479, 480 [OLG Schleswig 10.04.2000 - 2 Ss 366/99] ;… Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 244 Rn. 11;… Wessels/Hillenkamp, Strafrecht, Besonderer Teil/2, 27. Aufl., Rn. 267).