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   OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99   

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https://dejure.org/2000,16353
OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99 (https://dejure.org/2000,16353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.04.2000 - 2 Ss 366/99 (https://dejure.org/2000,16353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. April 2000 - 2 Ss 366/99 (https://dejure.org/2000,16353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keller-Fall

    § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Begriff der Wohnung; Regelbeispiel des Einbruchsdiebstahls gemäß §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 479
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 07.04.1981 - 117 (62) Qs 3/80
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99
    Eine unterschiedliche Bedeutung ist beispielsweise auch dem Tatbestandsmerkmal "Wegnahme" in § 242 StGB für den Diebstahl einerseits und in § 289 StGB für die Pfandkehr andererseits beigemessen worden (vgl. BayObLG NJW 1981, 1746 m. Anm. Otto JR 1982, 32; vgl. insoweit auch § 168 StGB).
  • BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99
    er sonst nichts Mitnehmenswertes fand - möglicherweise nur Sachen unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze weggenommen hat (vgl. BGHSt 26, 104).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Anders mag es sich, was der Senat nicht zu entscheiden hat, verhalten, wenn der Täter in dem Begriff des Wohnens typischer Weise zuzuordnende, mit dem Wohnbereich unmittelbar verbundene Räume - etwa in Kellerräume oder in den Dachboden eines Einfamilienhauses (anders allerdings bei separat untergebrachten Kellerräumen in Mehrfamilienhäusern vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02 - (nicht tragend); OLG Schleswig NStZ 2000, 479) - einbricht und sich von dort ungehindert Zugang zum Wohnbereich verschafft.
  • AG Saalfeld, 12.04.2005 - 635 Js 30684/04

    Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchdiebstahl und einem besonders schweren Fall

    Einschränkungen gegenüber dem weiten Wohnungsbegriff des § 123 Abs. 1 StGB sind aber im Hinblick auf die Abschichtung des Wohnungs- und Gebäudeeinbruchdiebstahls des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB und den der Qualifikation zu Grunde liegenden Normzweck sowie angesichts der erheblichen Strafdrohung und des Ausschlusses der Geringwertigkeitsklausel angezeigt (vgl. OLG Schleswig, NStZ 2000, 479, 480 [OLG Schleswig 10.04.2000 - 2 Ss 366/99] ; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 244 Rn. 11; Wessels/Hillenkamp, Strafrecht, Besonderer Teil/2, 27. Aufl., Rn. 267).
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