Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4355
BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11 (https://dejure.org/2011,4355)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - 2 StR 348/11 (https://dejure.org/2011,4355)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11 (https://dejure.org/2011,4355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 29 BtMG; § 27 StGB
    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung infolge der Wohnungsinhaberschaft; Voraussetzungen der Beihilfe durch Tun oder Unterlassen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 13 Abs 1 StGB, § 27 StGB
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Bereitstellung dem Lebensgefährten die Wohnung für seine Geschäfte im Drogenhandel

  • rewis.io

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Bereitstellung dem Lebensgefährten die Wohnung für seine Geschäfte im Drogenhandel

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11
    Allein die Kenntnis und Billigung der Aufbereitung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe (vgl. BGH, NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; Senat, StV 2007, 81; NStZ 2010, 221).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 251/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe durch Unterlassen;

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11
    Allein die Kenntnis und Billigung der Aufbereitung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe (vgl. BGH, NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; Senat, StV 2007, 81; NStZ 2010, 221).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Allein aus der Stellung als Wohnungsinhaber oder Vermieter folgt eine solche Pflicht im Allgemeinen nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.; vom 12. Februar 2009 - 3 StR 12/09, NStZ-RR 2009, 184; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 13 Rn. 62; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 51 ff., 85 f.).
  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Soweit die Duldung als unterbliebenes Einschreiten gegen das Handeltreiben des Mitbewohners zu werten ist, handelt es sich dabei letztlich um den Vorwurf eines Unterlassens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.).
  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung, der Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung erfüllt ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung nicht die Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 60).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Vielmehr muss auch hier in den Schranken der Verfassung letztlich dem Grundsatz des fairen Verfahrens der Vorrang gebühren (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2012, 58-60).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20

    Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur

    Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen.
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    a) Zwar erfüllt für den Wohnungsinhaber nach ständiger Rechtsprechung allein die Kenntnis und Billigung einer Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten; denn ihm wird damit hinsichtlich dieses Handeltreibens im Falle einer fehlenden Garantenstellung ein lediglich strafloses Unterlassen zur Last gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 7; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32, und vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht