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   BGH, 08.11.2006 - 2 StR 384/06   

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https://dejure.org/2006,6268
BGH, 08.11.2006 - 2 StR 384/06 (https://dejure.org/2006,6268)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2006 - 2 StR 384/06 (https://dejure.org/2006,6268)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2006 - 2 StR 384/06 (https://dejure.org/2006,6268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Untersuchung; Sicherung der Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse für Behörden und Versicherungsgesellschaften; Beachtung ...

  • Judicialis

    StGB § 278; ; StGB § 278; ; StGB § 263; ; StGB § 25 Abs. 2; ; LfzG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 343
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 2 StR 384/06
    Steht ein strafbares Verhalten des Täters fest, kann es lediglich nicht bestimmten Einzelakten zugeordnet werden, kann die Bestimmung des Schuldumfanges, dass heißt die Bestimmung der Zahl der Einzelakte strafbaren Verhaltens, im Wege der Schätzung erfolgen (BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 1; Steuerhinterziehung 2).
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 120/53
    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 2 StR 384/06
    Ein Zeugnis, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, ist als Beweismittel ebenso wertlos wie ein Zeugnis, das nach Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt (BGHSt 6, 90, 92; RGSt 74, 229, 231).
  • RG, 25.06.1940 - 1 D 762/39

    1. Der § 327 StGB. ist im Vereiche der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten auch

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 2 StR 384/06
    Ein Zeugnis, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, ist als Beweismittel ebenso wertlos wie ein Zeugnis, das nach Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt (BGHSt 6, 90, 92; RGSt 74, 229, 231).
  • OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22

    Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung

    Dies ist i.d.R. gegeben, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343; BGHSt 6, 90; OLG Frankfurt, StV 2006, 471).

    Die vorliegende Konstellation ist insoweit mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2006 (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343) zugrunde lag.

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Der Senat muss daher nicht der Frage nachgehen, ob das Verhalten von Dr. K. schon den objektiven Tatbestand des § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) erfüllt (vgl auch BGH Urteil vom 8.11.2006 - 2 StR 384/06 - MedR 2007, 248) .
  • OLG Köln, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    Behandlungsvertrag zwischen Hausarzt und Patient: Keine Schutzwirkung für die

    Zwar kann ein Gesundheitszeugnis bereits dann unrichtig sein, wenn eine erforderliche Untersuchung nicht stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 08.11.2006, NStZ-RR 07, 343 f.), es ist jedoch innerhalb der herrschenden Meinung anerkannt, dass der Begriff der ärztlichen Untersuchung nicht in jedem Fall eine körperliche Untersuchung oder persönliche Befragung des Patienten voraussetzt.
  • AG Passau, 02.05.2022 - 11 Ls 53 Js 14570/20

    Strafbarkeit wegen Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen durch

    So führte der BGH in seiner Entscheidung vom 08.11.2006 (NStZ-RR 2007, 343) aus:.
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2016 - 1 U 147/15

    Ärztliches Attest: Verzugshaftung des Arztes bei verzögerter Erstellung; eigene

    Gerade vor der Ausstellung des Zeugnisses für die Versicherung ist eine solche Untersuchung geboten, da ein Zeugnis, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, als Beweismittel wertlos ist und er sich ggf. nach § 278 StGB strafbar macht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 08. November 2006 - 2 StR 384/06 - juris, Rn. 4, MedR 2007, S. 248).
  • BayObLG, 05.06.2023 - 206 StRR 76/23

    Coronavirus - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

    (2) Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist ein Gesundheitszeugnis im Sinne des § 278 StGB (sowohl in der zur Tatzeit geltenden als auch in vorausgegangenen und nachfolgenden Fassungen) bereits dann unrichtig, wenn der Befund, wie hier für jeden Einzelfall festgestellt, ohne Vornahme einer einschlägigen Untersuchung bescheinigt wird (RG, Urteil vom 25. Juni 1940, 1 D 762/39, RGSt 74, 229, 231; BGH, Urteil vom 23. April 1954, 2 StR 120/53, BGHSt 6, 90, 92, juris Rn. 13; Urteil vom 8. November 2006, 2 StR 384/06, NStZ-RR 2007, 343, 344; BayObLG, Urteil vom 18. Juli 2022, 203 StRR 179/22, NJW 2022, 3455; OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 2022, 2 Ss 58/22, NStZ 2022, 615 Rn. 20; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 1977, 2 Ss 146/77, NJW 1977, 2128, 2129; Beschluss vom 11. Januar 2006, 1 Ss 24/05, juris Rn. 22; OLG München, Urteil vom 15. Juni 1950, 2 Ss 37/50, NJW 1950, 796; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Dezember 1981, 1 Ss 62/80, NStZ 1982, 467, 468; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. April 2021, 5/26 Qs 2/21, NStZ-RR 2021, 282; Erb in MüKo StGB, 4. Aufl. 2022, § 278 Rn. 4; Heine/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 278 Rn. 2; Koch in HK-GS, 5. Aufl. 2022, § 278 StGB Rn. 2; BeckOK StGB/Weidemann, 57. Ed. Stand 1.5.2023, § 278 Rn. 4; Schuhr in Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, § 278 StGB Rn. 11; Ulsenheimer in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019, § 156 Rn. 10; Rau in Schmidt, COVID-19, 3. Aufl. 2021, § 23 Rn. 62a; Zieschang in LK-StGB, 12. Aufl. 2009, § 278 Rn. 7; a. A., soweit ersichtlich, lediglich Puppe/Schumann in NK-StGB, 5. Aufl. 2017, § 278 Rn. 2).

    Ein Zeugnis aber, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, ist ebenso wertlos wie ein Zeugnis, das nach der Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt (RGSt 74, 229, 231; BGH NStZ-RR 2007, 343, 344).

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 200/10

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung;

    Feststellungsschwierigkeiten bei Serienstraftaten über einen längeren Zeitraum, die auch in Fällen immer wiederkehrender Bestechungstaten auftreten können, lässt sich entsprechend der hierzu bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung tragen (vgl. nur BGHSt 42, 107 ff.; st. Rspr.; zur Möglichkeit der Schätzung des Schuldumfangs bei Vermögensstraftaten im Falle nicht möglicher Zuordnung von bestimmten strafbaren Einzelakten s. BGH wistra 2007, 143 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 12 Qs 34/22

    Impfunfähigkeitsbescheinigungen sind Gesundheitszeugnisse

    Sie entspricht auch der derzeit maßgeblichen Auffassung in der Judikatur (BGH, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 384/06, juris Rn. 4 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 1 Ss 24/05, juris Rn. 22, 24; dazu auch Wolfslast in FS Roxin, 2011, 1121, 1122 f. Zieschang, medstra 2020, 202, 203).
  • OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19

    Vertrag über eine kosmetische Haarentfernung als Dienstvertrag

    Zwar kann ein Gesundheitszeugnis bereits dann unrichtig sein, wenn eine erforderliche Untersuchung nicht stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 08.11.2006, NStZ-RR 07, 343 f.), es ist jedoch innerhalb der herrschenden Meinung anerkannt, dass der Begriff der ärztlichen Untersuchung nicht in jedem Fall eine körperliche Untersuchung oder persönliche Befragung des Patienten voraussetzt.
  • VG Köln, 09.01.2018 - 7 K 6082/15
    Die Vorschrift soll die Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse für Behörden und Versicherungsgesellschaften sichern, vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2006 - 2 StR 384/06 -.
  • OLG Naumburg, 16.11.2015 - 1 U 96/14

    Haftung eines niedergelassenen Chirurgen: Anforderungen an die Dokumentation

  • OLG Jena, 02.06.2015 - 1 Ws 111/15

    Sachliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.04.2023 - 3 Ds 244 Js 281/21

    Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Gefälligkeitsattest von einem

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