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   LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06   

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https://dejure.org/2006,30747
LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06 (https://dejure.org/2006,30747)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13.12.2006 - 2 T 943/06 (https://dejure.org/2006,30747)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 2 T 943/06 (https://dejure.org/2006,30747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Berufsbetreuer, Vergütungsberechnung bei betreuungsloser Zeit von 6 Monaten, Ersbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach sechs Monaten wieder Erstbetreuungsvergütung?

Verfahrensgang

  • AG Cochem - 4 XVII 169/04
  • LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 677
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06
    Im Regelfall ist bei einer Unterbrechung einer Betreuung wieder von einer Erstbetreuung auszugehen, doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten (OLG München FGPrax 2006, 213 f.; OLG München BtPrax 1006, 73 zu einer Unterbrechungsdauer von weniger als drei Monaten).

    Das OLG München hat eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen Ablauf der vorläufigen und Einrichtung der endgültigen Betreuung an der oberen Grenze eines kurzfristigen Zeitraums angeordnet (FGPrax 2006, 213).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06
    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Auffassung vertreten, dass dann, wenn eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut Betreuung angeordnet wird, von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen sei, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertige (FGPrax 2006, 121 f.).
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