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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.12.1997 - 2 Ws 303/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7519
OLG Brandenburg, 09.12.1997 - 2 Ws 303/97 (https://dejure.org/1997,7519)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.1997 - 2 Ws 303/97 (https://dejure.org/1997,7519)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 2 Ws 303/97 (https://dejure.org/1997,7519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung als Schmerzensgeld wegen schwerer Körperverletzung; Bindungswirkung des Zivilurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 196
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.1997 - 2 Ws 303/97
    Zwar muß innerhalb der Grenzen der materiellen Rechtskraft der auf den im Zivilprozeß vorgetragenen Sachverhalt beruhende Entscheidungssatz des Urteils auch jeder weiteren gerichtlichen Entscheidung zugrundegelegt werden (BGH NJW 1993, 3204 [3205]).
  • OLG Hamburg, 30.10.1981 - 1 Ws 379/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.1997 - 2 Ws 303/97
    Auf die Auflagen im Strafverfahren hat die materielle Rechtskraft des Zivilurteils hiernach keinen Einfluß (anders wohl OLG Hamburg MDR 1982, 340 [OLG Hamburg 30.10.1981 - 1 Ws 379/81]).
  • OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80

    Verurteilung wegen Betruges; Gesetzeswidrigkeit einer Bewährungsauflage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.1997 - 2 Ws 303/97
    Allerdings wird die Ansicht vertreten, daß der Strafrichter, wenn er dem Täter auferlegt, "nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen" (§ 56 b Abs. 2 Nr. 1 StGB ) die zivilrechtliche Lage beachten und insbesondere dem Verletzten keine Leistungen "zusprechen" darf, die dieser nach bürgerlichem Recht nicht oder nur in geringerer Höhe hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1980, 1114 [OLG Stuttgart 07.01.1980 - 1 Ws 2/80]; OLG Hamburg MDR 1980, 246).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.08.1997 - 2 Ws 303/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7829
OLG Hamm, 14.08.1997 - 2 Ws 303/97 (https://dejure.org/1997,7829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.1997 - 2 Ws 303/97 (https://dejure.org/1997,7829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 1997 - 2 Ws 303/97 (https://dejure.org/1997,7829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Denn die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe läßt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, und nur das neue bildet die Grundlage der Vollstreckung (vgl. OLG Düsseldorf JR 2000, 302 mit Anm. Wohlers; OLG Hamm StV 1998, 212; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067, 1068; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 364, 365; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl., § 56f Rdn. 3; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56f Rdn. 4).
  • KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    Denn die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe läßt das ursprüngliche Erkenntnis entfallen, und nur das neue bildet die Grundlage der Vollstreckung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 Ws 90/03 - m. w. N.; OLG Hamm StV 1998, 212; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067, 1068).
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