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   LG Frankfurt/Main, 01.11.2021 - 2-01 S 191/20   

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https://dejure.org/2021,58119
LG Frankfurt/Main, 01.11.2021 - 2-01 S 191/20 (https://dejure.org/2021,58119)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.11.2021 - 2-01 S 191/20 (https://dejure.org/2021,58119)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. November 2021 - 2-01 S 191/20 (https://dejure.org/2021,58119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sportverein darf Mitglieder über Trainervergütung informieren = kein DSGVO-Verstoß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Frankfurt/Main, 16.10.2020 - 30 C 2705/19
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.11.2021 - 1 S 191/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.10.2020 - 30 C 2705/19 (47) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 16.10.2020 verkündeten Urteils des (Amtsgerichts) Frankfurt am Main, Aktenzeichen 30 C 2705/19 (47) den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger ein in das Ermessen des Gerichts gestellten Schadensersatz aber mindestens 2.500,00 ? nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank daraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.

    unter Abänderung des am 16.10.2020 verkündeten Urteils des (Amtsgerichts) Frankfurt am Main, Aktenzeichen 30 C 2705/19 (47) den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von den 697, 82 ? nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2019 zu zahlen.

  • EuGH, 04.05.2017 - C-13/16

    Rigas satiksme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.11.2021 - 1 S 191/20
    Bei der Abwägung der Interessen ist grundsätzlich auf die konkreten Umstände des betroffenen Einzelfalls abzustellen und die Gewichtung dementsprechend auch einzelfallbezogen zu beurteilen (EuGH BeckRS 2016, 82520 Rn. 62 - Breyer; BeckRS 2017, 108615 Rn. 31 - Rigas).

    Der EuGH hat insoweit in einem anderen Kontext entschieden, dass die Minderjährigkeit des Betroffenen im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen ist und dieser Umstand als solcher nicht per se ausreicht, um die Unzulässigkeit der Datenverarbeitung zu bejahen (EuGH BeckRS 2017, 108615 Rn. 29 - Rigas).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.11.2021 - 1 S 191/20
    Bei der Abwägung der Interessen ist grundsätzlich auf die konkreten Umstände des betroffenen Einzelfalls abzustellen und die Gewichtung dementsprechend auch einzelfallbezogen zu beurteilen (EuGH BeckRS 2016, 82520 Rn. 62 - Breyer; BeckRS 2017, 108615 Rn. 31 - Rigas).
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