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LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2-02 O 210/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamburg, 22.12.2015 - 6 U 78/14
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2 O 210/16
Insoweit das Hanseatische OLG in seiner Entscheidung vom 22.12.2015 Az. 6 U 78/14 ausführt, dass es sich bei den Risiken aus Schiffsgläubigerrechten um Folgerisiken aus der Vercharterung handelt und sich diesbezüglich bereits hinreichende Risikohinweise im Prospekt fänden, stellt sich die hiesige Kammer auf den Standpunkt, dass diese "allgemeinen" Darstellungen der Risiken gerade nicht ausreichen. - BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2 O 210/16
Nutzt die Bank als Anlageberaterin einen Prospekt als Grundlage für die Beratung und dieser ist fehlerhaft, so berät sie den Anleger falsch (BGH, Beschluss vom 17.9.2009, Az. XI ZR 264/08). - BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2 O 210/16
Die Feststellung des Annahmeverzugs im Hinblick auf die Annahme des Angebots auf Übertragung der Beteiligungen resultiert aus dem spätestens in der Klageeerhebung liegenden Angebot des Klägers auf Rückübertragung der Anteile (BGH Urteil v. 07.12.20009, Az. II ZR 15/08).
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2 O 210/16
Im Rahmen dieser Beweislastumkehr muss der Aufklärungspflichtige beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, weil er den richtigen Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (BGH ZIP, 2007, 518 [BGH 19.12.2006 - XI ZR 56/05] ). - BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2 O 210/16
Das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGHZ 100, 117). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.2017 - 2 O 210/16
Dem Anleger müssen neben den generellen Risiken jedweder Kapitalanlagen auch deren konkret gefährdenden Besonderheiten vergegenwärtig werden (BGH Urt. vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93).
- OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17
Lloyds Fonds Schiffsportfolio: Musterentscheid
Insoweit habe das LG Frankfurt am Main (zitiert im Urt. des LG Frankfurt/Main v. 17.3.2017, 2-02 O 210/16 juris) eine Aufklärungspflicht angenommen. - LG Düsseldorf, 18.07.2018 - 13 O 338/17
Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung i.R.e. Anlageberatungsvertrags im …
(3)Über das aus Schiffsgläubigerrechten resultierende Risiko musste nicht aufgeklärt werden (OLG München…, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 21 U #####/#### -, Rn. 10, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 29. September 2016 - 34 U 231/15 -, Rn. 114, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 14. April 2016 - I-16 U 30/15 -, Rn. 42, juris; OLG Hamburg Urteil vom 22. Dezember 2015 - 6 U 78/15 - a.A. LG Frankfurt a.M.; Urteil vom 17.03.2017, 2-02 O 210/16, m.N. zitiert nach juris). - OLG München, 14.02.2019 - 13 U 430/18
Unbegründeter Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einer Beteiligung an …
Der Senat teilt nicht die Rechtsansicht des Klägers, die er mit Ausführungen im Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.03.2017, Az.: 2-02 O 210/16, belegt, dass es sich bei der möglichen Inanspruchnahme durch Dritte um ein Risiko handelt, das für die Anleger von zentraler Bedeutung ist.