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   LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 2-03 O 398/19   

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LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 2-03 O 398/19 (https://dejure.org/2019,51080)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.10.2019 - 2-03 O 398/19 (https://dejure.org/2019,51080)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 2-03 O 398/19 (https://dejure.org/2019,51080)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15

    Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Geschützt ist das Recht auch bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich der Sozial- und Privatsphäre angehören (BGH NJW-RR 2007, 619; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 26 - Pick-Up-Artist).

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).

    Hierbei ist auch zu fragen, ob der Betroffene zum Kreis der Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehört oder eine hervorgehobene Position inne hat (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 37 - Pickup-Artist).

  • OLG Köln, 28.06.2018 - 15 U 150/17

    Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Maßgeblich für die Abgrenzung der Verdachtsberichterstattung von der Meinungsäußerung ist, ob weniger die definitive Äußerung eines Verdachts hinsichtlich einer bestimmten Tatsache den Kern der Äußerung darstellt (dann liegt eine Verdachtsberichterstattung vor) oder ob einem unbefangenen Leser gerade nicht die Erkenntnis verstellt wird, dass konkret nur wenige tatsächliche Anhaltspunkte in eine bestimmte Richtung geliefert werden und/oder diese tatsächlichen Anhaltspunkte nur von geringem Gewicht sind (dann liegt eine Meinungsäußerung vor) (OLG Köln, Urt. v. 28.06.2018 - 15 U 150/17, BeckRS 2018, 16334 Rn. 20).

    In Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung wiederum ist es einer Verdachtsäußerung immanent, dass die betreffende (Verdachts-)Tatsache gerade nicht als feststehend und bereits geklärt behandelt, sondern in Bewertung der anderen Umstände als offen dargestellt wird (OLG Köln, Urt. v. 28.06.2018 - 15 U 150/17, BeckRS 2018, 16334 Rn. 20).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Betroffen ist hier auf Seiten des Antragstellers der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das über den Schutz der Privatsphäre hinausgeht und sich als Befugnis des Einzelnen darstellt, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BGH NJW 2015, 776 Rn. 9; BGH NJW 2017, 1550 Rn. 9 - ...).

    Dass die Äußerung die berufliche Sphäre des Betroffenen tangiert, steht der Annahme eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht entgegen (BGH NJW 2015, 776 Rn. 9).

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Betroffen ist hier auf Seiten des Antragstellers der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das über den Schutz der Privatsphäre hinausgeht und sich als Befugnis des Einzelnen darstellt, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BGH NJW 2015, 776 Rn. 9; BGH NJW 2017, 1550 Rn. 9 - ...).
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. nur BGH NJW 2019, 1881 Rn. 14 - Online-Archiv).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Geschützt ist das Recht auch bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich der Sozial- und Privatsphäre angehören (BGH NJW-RR 2007, 619; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 26 - Pick-Up-Artist).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17

    Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Entsprechend handelt es sich nicht um einen Fall der Verdachtsberichterstattung, sondern um ein Werturteil, wenn im Rahmen einer Berichterstattung mögliche Schlussfolgerungen auf der Grundlage unstreitiger Tatsachen in den Raum gestellt werden (OLG Düsseldorf AfP 2019, 246).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Die Kammer hat die Antragsgegnerin aufgrund fehlender Deckungsgleichheit zwischen Antragschrift und Abmahnung angehört (vgl. BVerfG NJW 2018, 3631; BVerfG NJW 2018, 3634).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16

    Internetpranger

  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19

    Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.

    Zum einen ist die Intensität der Rechtsverletzung durch den Verzicht auf die Namensnennung reduziert worden, obwohl der Kläger - mit entsprechendem Zusatzwissen und damit für einen kleineren Kreis - noch identifizierbar sein dürfte (vgl. zur geringeren Intensität beim Verzicht auf die Nennung des Nachnamens LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 15.10.2019 - 2-03 O 398/19).
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