Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 2-03 O 454/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1, 2 GG, § 22 KUG, ...
Zur zeitlichen Reichweite der Einwilligung der Eltern für eine mittlerweile volljährige Jugendliche - JurPC
Zeitliche Reichweite einer Einwilligung der Eltern für mittlerweile volljährige Tochter
- rabüro.de
Zur zeitlichen Reichweite der Einwilligung der Eltern für eine mittlerweile volljährige Jugendliche
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zeitliche Reichweite der Einwilligung der Eltern in die Veröffentlichung eines Fotos der mittlerweile erwachsenen Tochter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wie lange gilt die elterliche Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos der Kinder?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung eines Fotos - Zeitliche Reichweite der Einwilligung der Eltern
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 2-03 O 454/18
- OLG Frankfurt, 07.05.2020 - 16 U 220/19
Papierfundstellen
- afp 2019, 548
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19
Traumreise ohne Traumschiffkapitän
Dem ist - auch mit Blick auf die gleichsam für ein Fortgelten des §§ 22, 23 KUG votierenden Ausführungen bei LG Frankfurt a. M. v. 29.08.2019 - 2/03 O 454/18, BeckRS 2019, 20759 Rn. 61; v. 16.05.2019 - 2/3 O 184/17, BeckRS 2019, 15418 Rn. 242; Weberling/Bergann , AfP 2019, 293; Dregelies , AfP 2019, 298, 302; Krüger/Wiencke , MMR 2019, 76 - nichts hinzuzufügen. - OLG Frankfurt, 07.05.2020 - 16 U 220/19
Kein Anspruch auf Unterlassung von Bildveröffentlichung bei zeitgeschichtlichem …
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. August 2019 - 2-03 O 454/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 2018 (Az. 2-03 O 454/18) zu bestätigen.
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. August 2019 (2-03 O 454/18) und die einstweilige Verfügung vom 27. November 2018 aufzuheben und den Verfügungsantrag zurückzuweisen.