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   LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 2-03 O 508/18   

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LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 2-03 O 508/18 (https://dejure.org/2019,9725)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.04.2019 - 2-03 O 508/18 (https://dejure.org/2019,9725)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. April 2019 - 2-03 O 508/18 (https://dejure.org/2019,9725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mündliche Anhörung im einstweiligen Verfügungsverfahren wenn Unterlassungsansprüche in Abmahnung und Antragsschrift nicht deckungsgleich sind

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung bei einem wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 12.07.1996 - 2 W 39/96

    Anforderungen für das Vorliegen einer standeswidrigen Werbung um Mandanten für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszuschließen, muss die außergerichtliche Abmahnung die Verletzungshandlung hinreichend deutlich machen, mithin sowohl die tatsächlichen Grundlagen des wettbewerbsrechtlichen Vorwurfs genau angeben, als auch den aus der Sicht des Abmahnenden darin liegenden Wettbewerbsverstoß so klar und eindeutig bezeichnen, dass der Abgemahnte diesen prüfen und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für sein Handeln ziehen kann (OLG Koblenz, GRUR 1981, 671, 674; OLG Köln, WRP 1988, 56; OLG Stuttgart, WRP 1996, 1229, 1230 [OLG Stuttgart 12.07.1996 - 2 W 39/96] ; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf/ Jaspersen , 31. Ed., § 93 Rn. 57).

    Der Vorwurf, auf den sich die Abmahnung bezieht, muss dabei mit dem späteren Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung im Kern übereinstimmen (OLG Stuttgart, WRP 1996, 1229, 1230 f. [OLG Stuttgart 12.07.1996 - 2 W 39/96] ; LG Freiburg, Urt. v. 04.01.2013, Az.: 12 O 127/12, BeckRS 2013, 570; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl. 2019 § 12 Rn. 1.15; Teplitzky/Bacher, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, Kap. 41 Rn. 15).

  • KG, 29.11.2016 - 6 W 112/16

    Lebensversicherung: Geltendmachung der Todesfallleistung durch den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Außerdem wies sie darauf hin, dass ein früheres einstweiliges Verfügungsverfahren vor der erkennenden Kammer, mit dem sich die Antragstellerin gegen die Bewerbung des "..." als effizientesten Rasierer gewandt hatte, erfolglos geblieben war (vgl. LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.10.2016, Az. 2-03 O 345/16 i.V.m. der Beschwerdeentscheidung des OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 02.02.2017, Az.: 6 W 112/16).

    Vor dem Hintergrund der von der Antragsgegnerin in ihrem Schreiben vom 07.12.2018 zitierten Entscheidung der erkennenden Kammer, mit der ein Verbot der Bewerbung des "..."-Rasierers als effizientester Rasierapparat abgelehnt worden war (LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.10.2016, Az. 2-03 O 345/16 i.V.m. der insoweit bestätigenden Beschwerdeentscheidung des OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 02.02.2017, Az.: 6 W 112/16) und in Anbetracht des nunmehr erfolgten Anerkenntnisses liegt nahe, dass durch eine alle Aspekte der Leistungsstärke erfassende Abmahnung eine außergerichtliche Beilegung des Streits ermöglicht worden wäre.

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn der Antragsteller aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Antragsgegners vernünftigerweise davon ausgehen durfte, erst durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu seinem Recht zu kommen (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH, NJW 1979, 2040, 2041 [BGH 27.06.1979 - VIII ZR 233/78] ; NJW-RR 2005, 1005, 1006 [BGH 08.03.2005 - VIII ZB 3/04] ; NJW 2016, 572, 574 [BGH 22.10.2015 - V ZB 93/13] ).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2001 - 9 WF 96/01

    Voraussetzungen einer Prozesskostenquotelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Sofortig ist ein Anerkenntnis, wenn es bei der ersten sich bietenden Möglichkeit ohne Vorbehalt gegenüber Gericht und Prozessgegner erklärt wurde (OLG Düsseldorf, MDR 1991, 257; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.07.2001, Az. 9 WF 96/01, BeckRS 2001, 30195288; Wieczorek/Schütze/ Smid/Hartmann , ZPO, 4. Aufl. 2014, § 93 Rn. 9).
  • KG, 02.02.1993 - 5 W 6448/92

    Telefax

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    In wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren setzt das in der Regel voraus, dass der Antragsteller den Antragsgegner zuvor außergerichtlich abgemahnt hat (KG, NJW 1993, 3336; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.02.2018 - 6 W 6/18, BeckRS 2018, 9083 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn der Antragsteller aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Antragsgegners vernünftigerweise davon ausgehen durfte, erst durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu seinem Recht zu kommen (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH, NJW 1979, 2040, 2041 [BGH 27.06.1979 - VIII ZR 233/78] ; NJW-RR 2005, 1005, 1006 [BGH 08.03.2005 - VIII ZB 3/04] ; NJW 2016, 572, 574 [BGH 22.10.2015 - V ZB 93/13] ).
  • OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80

    Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Verkaufsveranstaltung durch einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszuschließen, muss die außergerichtliche Abmahnung die Verletzungshandlung hinreichend deutlich machen, mithin sowohl die tatsächlichen Grundlagen des wettbewerbsrechtlichen Vorwurfs genau angeben, als auch den aus der Sicht des Abmahnenden darin liegenden Wettbewerbsverstoß so klar und eindeutig bezeichnen, dass der Abgemahnte diesen prüfen und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für sein Handeln ziehen kann (OLG Koblenz, GRUR 1981, 671, 674; OLG Köln, WRP 1988, 56; OLG Stuttgart, WRP 1996, 1229, 1230 [OLG Stuttgart 12.07.1996 - 2 W 39/96] ; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf/ Jaspersen , 31. Ed., § 93 Rn. 57).
  • LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Der Vorwurf, auf den sich die Abmahnung bezieht, muss dabei mit dem späteren Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung im Kern übereinstimmen (OLG Stuttgart, WRP 1996, 1229, 1230 f. [OLG Stuttgart 12.07.1996 - 2 W 39/96] ; LG Freiburg, Urt. v. 04.01.2013, Az.: 12 O 127/12, BeckRS 2013, 570; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl. 2019 § 12 Rn. 1.15; Teplitzky/Bacher, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, Kap. 41 Rn. 15).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn der Antragsteller aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Antragsgegners vernünftigerweise davon ausgehen durfte, erst durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu seinem Recht zu kommen (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH, NJW 1979, 2040, 2041 [BGH 27.06.1979 - VIII ZR 233/78] ; NJW-RR 2005, 1005, 1006 [BGH 08.03.2005 - VIII ZB 3/04] ; NJW 2016, 572, 574 [BGH 22.10.2015 - V ZB 93/13] ).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
    In wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren setzt das in der Regel voraus, dass der Antragsteller den Antragsgegner zuvor außergerichtlich abgemahnt hat (KG, NJW 1993, 3336; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.02.2018 - 6 W 6/18, BeckRS 2018, 9083 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 3 O 414/18

    Anerkenntnisurteil nach Anhörung im eV-Verfahren

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