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   LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 2-03 S 13/16   

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LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 2-03 S 13/16 (https://dejure.org/2018,50302)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.07.2018 - 2-03 S 13/16 (https://dejure.org/2018,50302)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 2-03 S 13/16 (https://dejure.org/2018,50302)
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  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Unter dem 15.02.2016 hat das Amtsgericht die Parteien darauf hingewiesen, dass es die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 16.05.2012 (Az.: 6 U 239/11 ) zur Mehrfachermittlung für nicht anwendbar halte (Bl. 146 d.A.).

    Die Klägerin hat daraufhin mit Schriftsatz vom 03.03.2016 ihr Beweisangebot zurückgenommen und dies unter Bezugnahme auf jene Entscheidung des OLG Köln vom 16.05.2012 (Az.: 6 U 239/11 ) damit begründet, dass eine Mehrfachermittlung vorliege, weil der Anschlussinhaber unter zwei verschiedenen IP-Adressen ermittelt worden sei.

    Hierbei wird vertreten, dass es genüge, wenn der Rechteinhaber eine Mehrfachermittlung des Anschlusses des Beklagten substantiiert vortrage, wonach der Anschluss des Beklagten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen dynamischen IP-Adressen im Hinblick auf dasselbe Werk ermittelt und beauskunftet worden sei [vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11 -, NJW-RR 2012, 1327 (Mehrfachermittlung mit mehr als 24 Stunden Abstand an zwei unterschiedlichen Tagen); OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 - BeckRS 2013, 17282 - (Mehrfachermittlung in zwei Fällen); AG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - 125 C 410/14 -, juris (Mehrfachermittlung "innerhalb weniger Tage oder Wochen"); AG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 36a C 38/14 -, juris Rn. 3, 21 (Ermittlung von zwei IP-Adressen im Abstand von etwas mehr als 24 Stunden); AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 -, juris Rn. 2 und 33 - (Mehrfachermittlung innerhalb von mehreren Tagen)].

  • AG Frankfurt/Main, 09.05.2016 - 31 C 2860/15

    Filesharing - Niederlage trotz mehrfacher Ermittlung von Anschluss

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    31 C 2860/15 (96) AG Frankfurt am Main.

    Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das am 09.05.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main ( 31 C 2860/15 (96)) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 09.05.2016 verkündeten Urteils des AG Frankfurt am Main - Az. 31 C 2860/15 (96) - den Beklagten zu verurteilen,.

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Zwar ist es sicherlich nicht erforderlich, dass der Rechteinhaber nachweist, dass sein Ermittlungsergebnis stets absolut fehlerfrei ist (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 19/14 -, juris Rn. 39 - Tauschbörse I).

    So kam der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der "Tauschbörse I"-Entscheidung vom 11.06.2015 ( I ZR 19/14 ) zum Ergebnis, dass die Beweiswürdigung (des Berufungsgerichts) keine revisionsrechtlich beachtlichen Fehler habe erkennen lassen.

  • LG Köln, 06.08.2015 - 14 S 2/15

    Filesharing: Schadenersatz für Hörbuch 450,- EUR

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Es sei in diesen Fällen extrem unwahrscheinlich, dass mehrere unrichtige Ermittlungen zu dem Internetanschluss derselben Person führen könnten, so dass der Anschlussinhaber substantiiert dazu vortragen müsse, weshalb dennoch Zweifel an der Richtigkeit des Ermittlungsergebnisses begründet sein könnten (LG Köln, Urteil vom 06.08.2015 - 14 S 2/15 , juris Rn. 4 und 32).

    Die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vertritt die Ansicht, dass eine echte Mehrfachermittlung des Internetanschlusses in Filesharing-Verfahren selbst dann vorliege, wenn die ermittelten Verletzungshandlungen - wie vorliegend weniger als 24 Stunden auseinander liegen [vgl. LG Köln, Urteil vom 14.12.2017 - 14 S 1/17 -, juris Rn. 29 (Mehrfachermittlung einer Rechtsverletzung mit 7 1/2 Stunden Abstand über eine IP-Adresse); Urteil vom 06.08.2015 - 14 S 2/15 -, juris Rn. 4 und 32 (Mehrfachermittlung innerhalb von wenigen Stunden)].

  • LG Köln, 14.12.2017 - 14 S 1/17

    Lizenzschadenersatz wegen Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte an einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vertritt die Ansicht, dass eine echte Mehrfachermittlung des Internetanschlusses in Filesharing-Verfahren selbst dann vorliege, wenn die ermittelten Verletzungshandlungen - wie vorliegend weniger als 24 Stunden auseinander liegen [vgl. LG Köln, Urteil vom 14.12.2017 - 14 S 1/17 -, juris Rn. 29 (Mehrfachermittlung einer Rechtsverletzung mit 7 1/2 Stunden Abstand über eine IP-Adresse); Urteil vom 06.08.2015 - 14 S 2/15 -, juris Rn. 4 und 32 (Mehrfachermittlung innerhalb von wenigen Stunden)].

    Andernfalls sei im Rahmen des § 286 Abs. 1 ZPO von der zutreffenden Ermittlung der IP-Adresse sowie der Zuordnung zum entsprechenden Internetanschluss auszugehen, ohne dass es eines dahin gehenden Beweises durch den verletzten Rechteinhaber bedürfe (LG Köln, Urteil vom 14.12.2017 14 S 1/17 -, juris Rn. 38).

  • OLG München, 01.10.2012 - 6 W 1705/12

    Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing-Fällen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Hierbei wird vertreten, dass es genüge, wenn der Rechteinhaber eine Mehrfachermittlung des Anschlusses des Beklagten substantiiert vortrage, wonach der Anschluss des Beklagten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen dynamischen IP-Adressen im Hinblick auf dasselbe Werk ermittelt und beauskunftet worden sei [vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11 -, NJW-RR 2012, 1327 (Mehrfachermittlung mit mehr als 24 Stunden Abstand an zwei unterschiedlichen Tagen); OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 - BeckRS 2013, 17282 - (Mehrfachermittlung in zwei Fällen); AG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - 125 C 410/14 -, juris (Mehrfachermittlung "innerhalb weniger Tage oder Wochen"); AG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 36a C 38/14 -, juris Rn. 3, 21 (Ermittlung von zwei IP-Adressen im Abstand von etwas mehr als 24 Stunden); AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 -, juris Rn. 2 und 33 - (Mehrfachermittlung innerhalb von mehreren Tagen)].
  • AG Köln, 22.10.2014 - 125 C 410/14

    Geänderte Rechtsprechung in Filesharing Verfahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Hierbei wird vertreten, dass es genüge, wenn der Rechteinhaber eine Mehrfachermittlung des Anschlusses des Beklagten substantiiert vortrage, wonach der Anschluss des Beklagten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen dynamischen IP-Adressen im Hinblick auf dasselbe Werk ermittelt und beauskunftet worden sei [vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11 -, NJW-RR 2012, 1327 (Mehrfachermittlung mit mehr als 24 Stunden Abstand an zwei unterschiedlichen Tagen); OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 - BeckRS 2013, 17282 - (Mehrfachermittlung in zwei Fällen); AG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - 125 C 410/14 -, juris (Mehrfachermittlung "innerhalb weniger Tage oder Wochen"); AG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 36a C 38/14 -, juris Rn. 3, 21 (Ermittlung von zwei IP-Adressen im Abstand von etwas mehr als 24 Stunden); AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 -, juris Rn. 2 und 33 - (Mehrfachermittlung innerhalb von mehreren Tagen)].
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Hierbei wird vertreten, dass es genüge, wenn der Rechteinhaber eine Mehrfachermittlung des Anschlusses des Beklagten substantiiert vortrage, wonach der Anschluss des Beklagten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen dynamischen IP-Adressen im Hinblick auf dasselbe Werk ermittelt und beauskunftet worden sei [vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11 -, NJW-RR 2012, 1327 (Mehrfachermittlung mit mehr als 24 Stunden Abstand an zwei unterschiedlichen Tagen); OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 - BeckRS 2013, 17282 - (Mehrfachermittlung in zwei Fällen); AG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - 125 C 410/14 -, juris (Mehrfachermittlung "innerhalb weniger Tage oder Wochen"); AG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 36a C 38/14 -, juris Rn. 3, 21 (Ermittlung von zwei IP-Adressen im Abstand von etwas mehr als 24 Stunden); AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 -, juris Rn. 2 und 33 - (Mehrfachermittlung innerhalb von mehreren Tagen)].
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Nutzungsrecht an polnischsprachiger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Hierbei wird vertreten, dass es genüge, wenn der Rechteinhaber eine Mehrfachermittlung des Anschlusses des Beklagten substantiiert vortrage, wonach der Anschluss des Beklagten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen dynamischen IP-Adressen im Hinblick auf dasselbe Werk ermittelt und beauskunftet worden sei [vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11 -, NJW-RR 2012, 1327 (Mehrfachermittlung mit mehr als 24 Stunden Abstand an zwei unterschiedlichen Tagen); OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 - BeckRS 2013, 17282 - (Mehrfachermittlung in zwei Fällen); AG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - 125 C 410/14 -, juris (Mehrfachermittlung "innerhalb weniger Tage oder Wochen"); AG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 36a C 38/14 -, juris Rn. 3, 21 (Ermittlung von zwei IP-Adressen im Abstand von etwas mehr als 24 Stunden); AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 -, juris Rn. 2 und 33 - (Mehrfachermittlung innerhalb von mehreren Tagen)].
  • KG, 28.01.2008 - 12 U 50/07

    Berufungsverfahren: Grenzen des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Darüber hinaus hat er die leitenden Gründe und die wesentlichen Gesichtspunkte für seine Überzeugungsbildung nachvollziehbar im Urteil darzulegen, wobei es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.01.2008 - 12 U 50/07 - juris, m.w.N.).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

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