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   LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 2-04 O 289/19   

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LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 2-04 O 289/19 (https://dejure.org/2020,3024)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.02.2020 - 2-04 O 289/19 (https://dejure.org/2020,3024)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 2-04 O 289/19 (https://dejure.org/2020,3024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz nach Polizeieinsatz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nach Polizeieinsatz beim Eintracht-Spiel: Land Hessen muss Frankfurt-Fan Schmerzensgeld zahlen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz - Land Hessen muss nach Amtspflichtverletzungen von Polizisten Schmerzensgeld von 7.000 Euro zahlen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.11.1983 - III ZR 45/83

    Bewertung der Zulässigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Art seiner

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    vorgelegen hätten, schließt die Zulässigkeit der Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte ein amtspflichtwidriges Verhalten bei der Durchführung der Zwangsmaßnahmen nicht aus (BGH, VersR 1984, Seite 68; OLG Hamm, Urteil vom 27.05.2009, Az.: 11 U 175/07).

    Es ist rechtlich möglich und notwendig, die Zulässigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Art seiner Durchführung unterschiedlich zu beurteilen (BGH, VersR 1984, Seite 68).

    Auch die Voraussehbarkeit des konkret aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens war nicht Voraussetzung des Schuldvorwurfs (BGH, VersR 1984, Seite 68; Sprau in Palandt, a.a.O., § 839 BGB Rn. 50).

  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Nach dem auch im Rahmen des § 839 BGB maßgebenden objektivierten Sorgfaltsmaßstab kommt es für die Verschuldensfrage darauf an, welche Kenntnisse und Einsichten für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind und nicht auf die Fähigkeiten, über die der konkret eingesetzte Beamte tatsächlich verfügt (BGH, NJW 1986, Seite 2829 (2831); BGH, NJW 2018, Seite 2732 (2728) Rn. 58).
  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Wenn eine objektive Amtspflichtverletzung feststeht, spricht in der Regel der Anschein für ein Verschulden, der in Anspruch Genommene hat deshalb nachzuweisen, dass Umstände vorliegen, unter denen die Amtspflichtverletzung nicht schuldhaft wäre (BGH, VersR 2002, Seite 622; BGH, NJW 2017, Seite 397 (401) Rn. 41; Sprau in Palandt, a.a.O., Rn. 84).
  • BGH, 09.06.1994 - III ZR 37/93

    Amtshaftung bei Ablehnung einer Bauvoranfrage; Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Die Frage, ob infolge der Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist, richtet sich nach § 287 ZPO, da es sich hierbei im Rahmen des § 839 BGB um eine Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität handelt (BGH, VersR 1994, Seite 1467; Greger in Zöller, 33. Auflage 2020, § 287 ZPO Rn. 3).
  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 265/15

    Schadensersatzbegehren aus Amtshaftung; Schutz des Vermögensinteresses des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Auch bei § 839 BGB trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast für Mitverschulden, der sich darauf beruft (BGH, NVwZ 2017, Seite 251).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Zudem kann sich eine Partei nicht durch eine arbeitsteilige Organisation ihres Betätigungsbereiches ihrer prozessualen Erklärungspflichten entziehen, sondern muss Informationen von den Personen einholen, die unter ihrer Anleitung oder Verantwortung tätig geworden sind (BGH, NJW 1995, Seite 130 (131); Greger in Zöller, a.a.O., § 138 Rn. 16).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Nach dem auch im Rahmen des § 839 BGB maßgebenden objektivierten Sorgfaltsmaßstab kommt es für die Verschuldensfrage darauf an, welche Kenntnisse und Einsichten für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind und nicht auf die Fähigkeiten, über die der konkret eingesetzte Beamte tatsächlich verfügt (BGH, NJW 1986, Seite 2829 (2831); BGH, NJW 2018, Seite 2732 (2728) Rn. 58).
  • OLG Hamm, 27.05.2009 - 11 U 175/07

    Amtspflichtwidrige Verletzung eines Angetrunkenen durch Polizeibeamte; Höhe des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    vorgelegen hätten, schließt die Zulässigkeit der Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte ein amtspflichtwidriges Verhalten bei der Durchführung der Zwangsmaßnahmen nicht aus (BGH, VersR 1984, Seite 68; OLG Hamm, Urteil vom 27.05.2009, Az.: 11 U 175/07).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Wenn eine objektive Amtspflichtverletzung feststeht, spricht in der Regel der Anschein für ein Verschulden, der in Anspruch Genommene hat deshalb nachzuweisen, dass Umstände vorliegen, unter denen die Amtspflichtverletzung nicht schuldhaft wäre (BGH, VersR 2002, Seite 622; BGH, NJW 2017, Seite 397 (401) Rn. 41; Sprau in Palandt, a.a.O., Rn. 84).
  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19
    Hingegen besteht bei einer sogenannten Scheingefahr (Putativgefahr) zwar ebenfalls die Vorstellung des handelnden Amtswalters, beruht aber im Gegensatz zur Anscheinsgefahr auf einem infolge unsorgfältiger Sachverhaltsermittlung oder fehlerhafter Würdigung herbeigeführten, also vermeidbaren und damit vorwerfbaren Irrtum (BGH, NJW 1994, Seite 2355, (2356); Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Auflage, 12. Teil.
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

  • OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05

    polizeirechtlicher Gefahrenbegriff; Gefährdung der Festnahme eines Straftäters;

  • OLG Celle, 08.02.2000 - 16 U 106/99

    Amtshaftung bei Verletzung der Vorschriften über die Eigensicherung von

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98

    Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14

    Amtshaftung nach dem Einsatz eines Polizeihundes gegen einen Jugendlichen:

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