Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 20.08.2013 - 5 O 109/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2013 - 5 O 109/13
- OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
Haftung des Personalberaters wegen Verletzung von Verschwiegenheitspflicht durch …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. August 2013, Az. 2 - 05 O 109/13, teilweise abgeändert.unter Abänderung des am 20. August 2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2 - 05 O 109/13, den Beklagten zu verurteilen, an sie 11.540,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Februar 2013 zu zahlen.