Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.05.2015 - 2-06 O 203/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25171
LG Frankfurt/Main, 21.05.2015 - 2-06 O 203/15 (https://dejure.org/2015,25171)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.05.2015 - 2-06 O 203/15 (https://dejure.org/2015,25171)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 2-06 O 203/15 (https://dejure.org/2015,25171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Widerrufsbelehrung mit allen drei Varianten für den Fristbeginn

  • online-und-recht.de

    Kombinierte fernabsatzrechtliche Widerrufserklärung mit allen drei Möglichkeiten wettbewerbswidrig

  • info-it-recht.de

    Mehrfachbelehrung (hier: 3 Varianten) beim Fristbeginn des Widerrufsrechts ist wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kombinierte Widerrufsbelehrung zum Fristbeginn abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß - Viele falsche Widerrufsbelehrungen im Umlauf - IKEA

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Onlineshop: Kombinierte Widerrufsbelehrung ist abmahnbar

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kombinierte Widerrufsbelehrung ist unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Neue Abmahngefahr bei Widerrufsbelehrungen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung darf nicht alle Frist-Alternativen enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kombinierte fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig = Abertausende Online-Shops betroffen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Abmahnfalle Widerrufsbelehrung - tausende Anbieter potentiell betroffen: Kombination mehrerer Varianten zum Fristbeginn in einer Belehrung kann wettbewerbswidrig sein

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    In der Widerrufsbelehrung müssen Händler sich für eine Alternative zum Ingangsetzen der Widerrufsfrist entscheiden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Aufzählung von Alternativen bei der Widerrufsfrist unzulässig

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