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   LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 2-06 O 304/12   

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https://dejure.org/2013,14840
LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 2-06 O 304/12 (https://dejure.org/2013,14840)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.06.2013 - 2-06 O 304/12 (https://dejure.org/2013,14840)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 2-06 O 304/12 (https://dejure.org/2013,14840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • offenenetze.de

    Keine Störerhaftung für WLAN bei Vermieter einer Ferienwohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung eines Vermieters von Ferienwohnungen für unerlaubtes Filesharing durch den Mieter; §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 2, 10, 15 UrhG

  • kanzlei.biz

    Keine Haftung des Vermieters für illegales Filesharing des Mieters

  • rabüro.de

    Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für illegales Filesharing seines Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Mieters

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing - Vermieter haftet nicht für Mieter einer Ferienwohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Illegales Filesharing in Ferienwohnung

  • angster.net (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Mieters

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung des Vermieters

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Vermieters für Filesharing des Mieters?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherungspflicht von Beherbergungsunternehmen bei Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Vermieters für Filesharing-Verstöße seiner Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnung und Haftung für Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Vermieter von Ferienwohnungen haften nicht (immer)

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Vermieter von Ferienwohnungen haften nicht (immer)

Besprechungen u.ä.

  • retosphere.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Haftung des Betreibers eines gewerblich betriebenen WLANs und die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG (RiLG Dr. Reto Mantz; GRUR-RR 2013, 497)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 507
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    b) Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, woraus sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers ergibt, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (vgl. BGH (U.v. 12.05.2010 - I ZR 121/08) - "Sommer unseres Lebens", zitiert nach juris, Rn. 12; BGH (U.v. 15.11.2012 - I ZR 74/12) - "Morpheus", zitiert nach juris, Rn. 33), dieser sekundären Darlegungslast haben die Kläger im Streitfall jedoch genügt.

    Im Fall der Kenntnis von einem zeitlich vorhergehenden Verstoß bestehen zwar gesteigerte Anforderungen an die Prüfungs- und Überwachungspflichten eines Anschlussinhabers (zur elterlichen Aufsichtspflicht, vgl. insofern BGH (U.v. 15.11.2012 - I ZR 74/12) - "Morpheus", zitiert nach juris, Rn. 24 ), zudem ist über den klägerischen Anschluss unzweifelhaft noch mindestens eine weitere von der "F GmbH" (i.w.S.) zu verantwortende Urheberrechtsverletzungen begangen worden, es ist jedoch nichts dafür ersichtlich, dass die Kläger von dieser/n bereits im Vorfeld der streitgegenständlichen Verletzung am 28.08.2011 oder auch nur vor Abreise der F-Mitarbeiter Kenntnis hatten.

  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    68 cc) Die Frage, ob es eines solchen Verbots illegaler Internetaktivitäten mit Blick auf die nicht ganz unwahrscheinliche Gefahr, dass die Mieter einer Ferienwohnung über den ihnen zur Verfügung gestellten fremden Internetanschluss eine Tauschbörse nutzen, grundsätzlich auch auf Seiten des Vermieters der Ferienwohnung bedarf, kann im Streitfall auf Grund der spezifischen Sonderkonstellation dahinstehen (zur Hinweispflicht des Betreibers eines Kopierladens, vgl. z.B. BGH (U.v. 09.06.1983 - I ZR 70/81 - "Kopierläden", zitiert nach juris, Rn. 24; zur Belehrungspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, vgl. BGH - "Morpheus", a.a.O., Rn. 29; zu möglichen Maßnahmen des Inhabers eines Internet-Cafés, siehe z.B. LG Hamburg (U.v. 25.11.2010 - 310 O 433/10), zitiert nach juris, Rn. 7) .
  • LG Düsseldorf, 26.08.2009 - 12 O 594/07

    Überwachungs- und Verhinderungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    Vorliegend kommen weder ein sog. Hacker-Angriff außenstehender Dritter auf das Netz der Kläger noch ein potenzieller Verstoß durch einen dritten Besucher (i.w.S.) in Betracht (vgl. in diesem Zusammenhang auch LG Düsseldorf (U.v. 26.08.2009 - 12 O 594/07), zitiert nach juris, Rn. 25).
  • LG Hamburg, 25.11.2010 - 310 O 433/10

    Störerhaftung eines Internet-Cafés bei Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    68 cc) Die Frage, ob es eines solchen Verbots illegaler Internetaktivitäten mit Blick auf die nicht ganz unwahrscheinliche Gefahr, dass die Mieter einer Ferienwohnung über den ihnen zur Verfügung gestellten fremden Internetanschluss eine Tauschbörse nutzen, grundsätzlich auch auf Seiten des Vermieters der Ferienwohnung bedarf, kann im Streitfall auf Grund der spezifischen Sonderkonstellation dahinstehen (zur Hinweispflicht des Betreibers eines Kopierladens, vgl. z.B. BGH (U.v. 09.06.1983 - I ZR 70/81 - "Kopierläden", zitiert nach juris, Rn. 24; zur Belehrungspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, vgl. BGH - "Morpheus", a.a.O., Rn. 29; zu möglichen Maßnahmen des Inhabers eines Internet-Cafés, siehe z.B. LG Hamburg (U.v. 25.11.2010 - 310 O 433/10), zitiert nach juris, Rn. 7) .
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    b) Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, woraus sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers ergibt, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (vgl. BGH (U.v. 12.05.2010 - I ZR 121/08) - "Sommer unseres Lebens", zitiert nach juris, Rn. 12; BGH (U.v. 15.11.2012 - I ZR 74/12) - "Morpheus", zitiert nach juris, Rn. 33), dieser sekundären Darlegungslast haben die Kläger im Streitfall jedoch genügt.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    41 a) Die Frage, ob sich jemand als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe in einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Weise an einer deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGH (U.v. 22.07.2010 - I ZR 139/08) - "Kinderhochstühle im Internet", zitiert nach juris, Rn. 30).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    Mittäterschaft erfordert eine gemeinschaftliche Begehung, also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken (vgl. § 830 Abs. 1 S. 1 BGB; BGH (U.v. 18.11.2010 - I ZR 155/09) - "Sedo", zitiert nach juris, Rn. 24; BGH - "Kinderhochstühle im Internet", a.a.O.).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 57/09

    Anhörungsrüge: Voraussetzungen für Täterschaft bzw. Teilnahme des Betreibers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    Für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung müssen die Merkmale eines der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände des Urheberrechts erfüllt sein (vgl. z.B. BGH (B.v. 10.05.2012 - I ZR 57/09), zitiert nach juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    aa) Dafür, dass die Kläger Kenntnis von der konkreten Verletzungshandlung - dem Filesharing des Titels "A" hatten - fehlt jeder Anhaltspunkt (siehe insofern u.a. BGH - "Sedo", a.a.O., Rn. 33; BGH (U.v. 12.07.2012 - I ZR 18/11) - "Alone in the Dark", zitiert nach juris, Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12
    Dabei können für den Inhaber eines Internetanschlusses durchaus Prüfungs- und ggf. auch Handlungspflichten zur Vorbeugung gegen Schutzrechtsverletzungen bestehen (OLG Frankfurt a.M. (U.v. 01.07.2008 - 11 U 52/07), zitiert nach juris, Rn. 23).
  • AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13

    Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für P2P-Verstöße

    Entgegen der Auffassung der klagenden Partei ergibt sich auch keine umfassendere Belehrungspflicht weil die Nutzungsüberlassung an die Mieter des Beklagten nicht nur zum Zweck der Email-Korrespondenz und zu geschäftlichen Zwecken eingeräumt wurde (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 28.06.2013 - 2.06 0 304/12).
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