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   LG Frankfurt/Main, 18.07.2018 - 2-06 O 38/18   

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LG Frankfurt/Main, 18.07.2018 - 2-06 O 38/18 (https://dejure.org/2018,55885)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.07.2018 - 2-06 O 38/18 (https://dejure.org/2018,55885)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 2-06 O 38/18 (https://dejure.org/2018,55885)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.07.2018 - 6 O 38/18
    Auch wenn ein Anbieter zum Kauf angebotene Produkte erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung I; Urt. v. 04.12.2018, I ZR 3/06, Rn. 23 - Ohrclips).

    Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, deutet ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin (BGH, Urt. v. 19.04.2017, I ZR 35/04, Rn. 23 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.04.2008, I ZR 73/15, Rn. 43 - Internet-Versteigerung III; Urt. v. 04.12.2018, I ZR 3/06, Rn. 23 - Ohrclips).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.07.2018 - 6 O 38/18
    Auch wenn ein Anbieter zum Kauf angebotene Produkte erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung I; Urt. v. 04.12.2018, I ZR 3/06, Rn. 23 - Ohrclips).

    Ergeben sich aus veröffentlichten Angeboten objektive Merkmale, die für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen, oder hat der Markeninhaber sonst einen Sachverhalt dargelegt und gegebenenfalls bewiesen, der ein Handeln im geschäftlichen Verkehr nahelegt, ist es nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast Sache des als Verletzer in Anspruch Genommenen, substanziiert vorzutragen, wenn er ein Handeln im geschäftlichen Verkehr in Abrede stellen will (BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung I; Urt. v. 19.04.2017, I ZR 35/04, Rn. 46 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.04.2008, I ZR 73/15, Rn. 46, 47, 62 - Internet-Versteigerung III).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.07.2018 - 6 O 38/18
    Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, deutet ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin (BGH, Urt. v. 19.04.2017, I ZR 35/04, Rn. 23 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.04.2008, I ZR 73/15, Rn. 43 - Internet-Versteigerung III; Urt. v. 04.12.2018, I ZR 3/06, Rn. 23 - Ohrclips).

    Ergeben sich aus veröffentlichten Angeboten objektive Merkmale, die für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen, oder hat der Markeninhaber sonst einen Sachverhalt dargelegt und gegebenenfalls bewiesen, der ein Handeln im geschäftlichen Verkehr nahelegt, ist es nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast Sache des als Verletzer in Anspruch Genommenen, substanziiert vorzutragen, wenn er ein Handeln im geschäftlichen Verkehr in Abrede stellen will (BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung I; Urt. v. 19.04.2017, I ZR 35/04, Rn. 46 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.04.2008, I ZR 73/15, Rn. 46, 47, 62 - Internet-Versteigerung III).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.07.2018 - 6 O 38/18
    Sowohl der Kostenerstattungsanspruch (vgl. (BGH GRUR 2009, 502, 503 Rn. 11 - pcb) als auch der Schadensersatzanspruch nach dem Wortlaut des § 14 MarkenG setzen voraus, dass der Beklagte die Markenrechte der Klägerin verletzt hat.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 6 U 121/18

    Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Internetangebot

    unter Abänderung des am 18.7.2018 verkündeten Urteils des LG Frankfurt/Main, Az. 2-06 O 38/18 den Beklagten zu verurteilen,.
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