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   LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 2-06 O 431/14   

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https://dejure.org/2015,12552
LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 2-06 O 431/14 (https://dejure.org/2015,12552)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.02.2015 - 2-06 O 431/14 (https://dejure.org/2015,12552)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 2-06 O 431/14 (https://dejure.org/2015,12552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Telemedicus

    Entbehrliche Abmahnung vor Eilantrag bei virtuellen Seriennummern

  • Telemedicus

    Entbehrliche Abmahnung vor Eilantrag bei virtuellen Seriennummern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 11 W 12/13

    Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei sofortigem Anerkenntnis (hier

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 6 O 431/14
    Wird -- wie vorliegend - im einstweiligen Verfügungsverfahren neben einem Unterlassungs- auch ein Sequestrationsanspruch geltend gemacht, kann sich die Unzumutbarkeit der Abmahnung daraus ergeben, dass eine solche dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen könnte, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile noch vorhandene Verletzungsgegenstände beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf deren Vernichtung zu unterlaufen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2013, 11 W 12/13, BeckRs 2013, 19748; KG, GRUR-RR 2008, 372; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 264; Köhler/Bornkamm, UWG 30. Aufl. 2012, § 12 Rn. 1.48).
  • OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06

    Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 6 O 431/14
    Wird -- wie vorliegend - im einstweiligen Verfügungsverfahren neben einem Unterlassungs- auch ein Sequestrationsanspruch geltend gemacht, kann sich die Unzumutbarkeit der Abmahnung daraus ergeben, dass eine solche dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen könnte, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile noch vorhandene Verletzungsgegenstände beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf deren Vernichtung zu unterlaufen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2013, 11 W 12/13, BeckRs 2013, 19748; KG, GRUR-RR 2008, 372; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 264; Köhler/Bornkamm, UWG 30. Aufl. 2012, § 12 Rn. 1.48).
  • KG, 25.04.2008 - 5 W 39/06

    Markenrechtliches Abmahnerfordernis trotz Sequestrationsantrags

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 6 O 431/14
    Wird -- wie vorliegend - im einstweiligen Verfügungsverfahren neben einem Unterlassungs- auch ein Sequestrationsanspruch geltend gemacht, kann sich die Unzumutbarkeit der Abmahnung daraus ergeben, dass eine solche dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen könnte, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile noch vorhandene Verletzungsgegenstände beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf deren Vernichtung zu unterlaufen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2013, 11 W 12/13, BeckRs 2013, 19748; KG, GRUR-RR 2008, 372; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 264; Köhler/Bornkamm, UWG 30. Aufl. 2012, § 12 Rn. 1.48).
  • LG Hamburg, 19.03.2004 - 308 O 58/04

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 6 O 431/14
    Es besteht von vornherein die ernste Besorgnis, der Schuldner werde versuchen, die fragliche Ware beiseite zu schaffen (OLG Frankfurt, aaO; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 191).
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