Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 2-06 O 458/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17329
LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 2-06 O 458/14 (https://dejure.org/2015,17329)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.06.2015 - 2-06 O 458/14 (https://dejure.org/2015,17329)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 2-06 O 458/14 (https://dejure.org/2015,17329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Sofortüberweisung ist kein zumutbares Zahlungsmittel

  • Telemedicus

    Sofortüberweisung ist kein zumutbares Zahlungsmittel

  • webshoprecht.de

    Unzumutbarkeit der Bezahlmethode Sofortüberweisung

Kurzfassungen/Presse (18)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Sofortüberweisung" ist unzumutbar

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" der Sofort AG stellt "kein zumutbares Zahlungsmittel" dar / Alternativen müssen angeboten werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung der Sofort AG genügt nicht als einzige Zahlungsmöglichkeit im Online-Shop zulässig - Abmahnbarer Verstoß gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Online-Anbieter dürfen Kunden nicht zu "Sofortüberweisung" drängen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung.de keine zumutbare Bezahlmöglichkeit

  • heise.de (Pressebericht, 13.07.2015)

    "Sofortüberweisung" ist kein zumutbares Zahlungsmittel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zahlungsaufschläge: "Sofortüberweisung" nicht zumutbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Sofortüberweisung" als einzige Zahlungsmöglichkeit unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung keine zumutbare Bezahlmöglichkeit in einem Online-Shop

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung als einzige unentgeltliche Zahlungsart im Online-Shop unzumutbar

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung darf nicht einzige kostenlose Bezahlmethode sein

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    "Sofortüberweisung" darf nicht das einzige kostenfreie Zahlungsmittel im Onlineverkehr sein

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung ist gängige, aber nicht zumutbare Zahlungsart

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zahlung per Sofortüberweisung zumutbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung als Zahlungsmittel unzumutbar

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    In Onlineshops darf Bezahlung mit Sofortüberweisung nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode angeboten werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Onlinekauf: Sofortüberweisung als alleinige Zahlungsart unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sofortüberweisung" als einziges kostenfreies Zahlungsmittel im Online-Buchungsportal unzumutbar - Verbraucher dürfen nicht zur Übermittlung hochsensibler Daten gezwungen werden

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1909
  • MMR 2015, 582
  • K&R 2015, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 6 O 458/14
    Die Möglichkeit zur Barzahlung darf ausgeschlossen werden, wenn es um Verträge geht, bei denen die Buchung über das Internet die gängigste Form des Vertragsschlusses darstellt und eine andere gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit (z.B. durch Kreditkarten der großen Anbieter) besteht (BGH NJW 2010, 2719).
  • LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15

    Wettbewerbsverstoß eines Online-Reisevermittlers: "Visa Entropay"-Kreditkarte als

    Gegenstand dieser Regelung ist die Vorgabe, zumindest eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit, also ohne Zusatzkosten, vorsehen zu müssen (vgl. Amtl. Begründung des Regierungsentwurfs, damals noch als § 312c IV geführt, BT-Drucksache 17/12637, S. 51; ebenso LG Frankfurt/M, MMR 2015, 582, 583 - Sofortüberweisung).

    Weder aus der gesetzlichen Regelung noch aus dem tenorierten Verbot folgt im Übrigen die Verpflichtung der Beklagten, von der Zahlungsmöglichkeit mit Visa-Entropay insgesamt abzusehen, sondern lediglich es als einzige unentgeltliche Zahlungsform anzubieten (vgl. auch zur Sofortüberweisung LG Frankfurt/M, MMR 2015, 582, 584).

  • LG Hamburg, 18.11.2016 - 315 O 28/16

    Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen im Zusammenhang mit der

    Weder aus der gesetzlichen Regelung noch aus dem tenorierten Verbot folgt im Übrigen die Verpflichtung der Beklagten, von der Zahlungsmöglichkeit mit Visa-Entropay insgesamt abzusehen, sondern lediglich es als einzige unentgeltliche Zahlungsform anzubieten (vgl. auch zur Sofortüberweisung LG Frankfurt/M, MMR 2015, 582, 584).
  • LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16

    Zwingende Erteilung einer Einziehungsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bei

    Allerdings trifft den Unternehmer eine sekundäre Darlegungslast bzgl. der Höhe und der Zusammensetzung der anfallenden Kosten, da es sich um Tatsachen handelt, die primär seinem Wahrnehmungsbereich entspringen (s. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.06.2015, 2-6 O 458/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht