Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 09.02.2009

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   LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 2-06 O 61/09   

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LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 2-06 O 61/09 (https://dejure.org/2009,32627)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.05.2009 - 2-06 O 61/09 (https://dejure.org/2009,32627)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 2-06 O 61/09 (https://dejure.org/2009,32627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei.biz

    Kleinanzeigenportal trifft Pflicht zur Eindämmung von Wettbewerbsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG
    Der Betreiber eines Online-Portals für kostenlose Kleinanzeigen muss gewerbliche Inserenten zur Angabe eines Impressums zwingen

  • juracontent.de PDF, S. 13 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02

    Unterlassungsanspruch von Rolex gegen eBay erneut verneint

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 61/09
    Über die Bedeutung des Begriffs "geschäftlicher Verkehr" besteht zwischen den Parteien - ebenso wie über die Bedeutung der Begriffe "geschäftliche Angebote" und "Gewerblichkeit" - (im Gegensatz zu der der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24.02.2009 zu Az. 1-20 U 204/02 zu Grunde liegenden Konstellation) kein Streit.
  • OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 139/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Reichweite der Impressumspflicht für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 61/09
    Die Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) haben durch die Einrichtung und den Betrieb eines Portals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen insoweit eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverletzungen nach §§ 4 Nr. 11 UWG i.V.m. 5 I Nr. 1 TMG geschaffen, als ein solches Portal auch für geschäftsmäßige Angebote genutzt werden kann und in diesem Zusammenhang typischerweise die nach den Gesamtumständen nahe liegende Möglichkeit besteht, dass Gewerbetreibende bei dieser Gelegenheit - aus Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen, aus Nachlässigkeit oder zur Verschleierung ihrer gewerblichen Tätigkeit entgegen § 5 I Nr. 1 TMG in der Anzeige ihren Namen und ihre Anschrift nicht nennen (vgl. grundsätzlich hierzu OLG Frankfurt/M., Urteil vom 23.10.2008 zu Az. 6 U 139/08).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 61/09
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in den §§ 3, 8 III Nr. 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. grundsätzlich hierzu BGH GRUR 07, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.02.2009 - 2-06 O 61/09   

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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.02.2009 - 2-06 O 61/09 (https://dejure.org/2009,44056)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 2-06 O 61/09 (https://dejure.org/2009,44056)
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Volltextveröffentlichung

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