Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 07.01.2009 - 2-06 O 362/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- markenmagazin:recht
Kein Anspruch auf zweistellige Domain die KFZ-Kennzeichen entspricht
- openjur.de
- Telemedicus
Kein Anspruch auf zweistellige Domain
- Telemedicus
Kein Anspruch auf zweistellige Domain
- webshoprecht.de
Kein Anspruch gegen die Denic auf Registrierung einer Kfz-Kennzeichen-Domain
- JurPC
Keine Registrierung eines Zweibuchstaben-Domainnamens aus der Abkürzung eines Autokennzeichens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf Registrierung einer Second-Level-Domain; Keine Vergabe von Abkürzungen der deutschen Kfz-Zulassungsbezirke als Domain
- caspers-mock.de
KFZ-Kennzeichen als sachlicher Grund im Kartellrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Telemedicus (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf zweistellige Domain
- internet-law.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch gegenüber DENIC auf Vergabe einer Drei-Buchstaben-Domain
- heise.de (Pressebericht)
Kein Anspruch auf Domain mit zwei Buchstaben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Eintragung einer aus zwei Zeichen bestehenden Domain (Kfz-Kennzeichen)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Registrierung einer KfZ-Kennzeichen-Domain
- 123recht.net (Kurzinformation, 5.3.2009)
Kennzeichen-Domains bleiben tabu
Besprechungen u.ä. (3)
- dr-bahr.com (Entscheidungsanmerkung)
Zwei-Buchstaben-Domain sind bei Identität mit Kfz-Kennzeichen tabu
- prewest.de , S. 45 (Kurzanmerkung)
Kennzeichen-Domains bleiben tabu
- dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)
Zwei-Buchstaben-Domain sind bei Identität mit Kfz-Kennzeichen tabu
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 280 (Ls.)
- MMR 2009, 274
- K&R 2009, 278
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.01.2009 - 6 O 362/08
Ferner muss die den Wettbewerb beschränkende Maßnahme des Norm-Adressaten objektiv sachgemäß und angemessen sein, was in erster Linie die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und damit die Wahl des mildesten Mittels erfordert (OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2008 09763).