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   LG Frankfurt/Main, 08.02.2012 - 2-06 O 439/11   

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https://dejure.org/2012,53996
LG Frankfurt/Main, 08.02.2012 - 2-06 O 439/11 (https://dejure.org/2012,53996)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.02.2012 - 2-06 O 439/11 (https://dejure.org/2012,53996)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 2-06 O 439/11 (https://dejure.org/2012,53996)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2012 - 6 O 439/11
    Dem Lichtbildner steht nämlich im Fall einer unterlassenen Urheberbenennung ein Zuschlag von 100 % zu (vgl. OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 f.).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2012 - 6 O 439/11
    Eine natürliche Handlungseinheit liegt dann vor, wenn es zu einer Vielzahl von Einzelverstößen gekommen ist, die in einem engen Zusammenhang stehen und durch eine auch für Dritte äußerlich erkennbare Zugehörigkeit zu einer Einheit sich auszeichnen (Köhler/Bornkamm, aaO; BGHZ 146, 318, 326).
  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59

    Krankenwagen II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2012 - 6 O 439/11
    Selbst wenn dies nicht der Fall ist, hat man sich zu fragen, ob die einzelnen Zuwiderhandlungen in der Weise zusammenhängen, dass sie gleichartig sind und unter wiederholter außer Achtlassung derselben Pflichtlage begangen wurden (BGHZ 33, 163, 168).Jedenfalls von letzterem ist nach Auffassung der Kammer auszugehen, da die Beklagte es elf Mal (lediglich) fahrlässig (unstreitig keine positive Kenntnis von der fortbestehenden Einsehbarkeit nach Auktionsende) unterlassen hat, Angebote zu löschen und sie elf Mal ihre Unterlassungspflicht außer Acht gelassen hat.
  • OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12

    Vertragsstrafe bei Nichtrückruf mehrerer im Rahmen einer Internetauktion unbefugt

    Die Berufung des Klägers gegen das am 8.2.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. - Az. 2-06 O 439/11 - wird zurückgewiesen.
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