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   LG Frankfurt/Main, 06.01.2010 - 2-06 O 556/09   

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https://dejure.org/2010,12702
LG Frankfurt/Main, 06.01.2010 - 2-06 O 556/09 (https://dejure.org/2010,12702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.01.2010 - 2-06 O 556/09 (https://dejure.org/2010,12702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 2-06 O 556/09 (https://dejure.org/2010,12702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 10 Abs. 3, 69c Nr. 1 + Nr. 3, 69d Abs. 2, 97 UrhG; 14 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 MarkenG; 5 UWG
    Verkauf von gebrauchter Software auf selbst gebrannten Datenträgern ist unzulässig

  • JurPC

    Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als "gebrauchte" Softwarelizenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Herstellers bzw. Lizenzgebers auf Unterlassung der Verbreitung gebrauchter Software von Zweitlizenznehmern über Zwischenhändler an Drittkunden; Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes aus dem Urheberrecht auf die Veräußerung von illegal hergestellten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf "gebrauchter" Software auf Sicherheitskopien

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von selbst hergestellten Adobe-Datenträgern nicht zulässig

  • content-master.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neue Rechtsprechung zu Gebrauchtsoftware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 465
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 15/09

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.01.2010 - 6 O 556/09
    Einer erweiternden Auslegung ist der Erschöpfungsgrundsatz nicht zugänglich (OLG Frankfurt MMR 09, 544; OLG München MMR 08, 601; OLG Düsseldorf CR 09, 566).
  • OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.01.2010 - 6 O 556/09
    Einer erweiternden Auslegung ist der Erschöpfungsgrundsatz nicht zugänglich (OLG Frankfurt MMR 09, 544; OLG München MMR 08, 601; OLG Düsseldorf CR 09, 566).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.01.2010 - 6 O 556/09
    In derartigen Fällen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung (BGH GRUR 05, 860 - Fash 2000 -), die die Antragsgegner nicht widerlegt haben.
  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10

    Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung: Weiterveräußerung ohne Einwilligung

    Im Anschluss an das zugrunde liegende einstweilige Verfügungsverfahren (LG Frankfurt a.M. (U.v. 6.1.2010, Az.: 2-06 O 556/09), MMR 2010, 465 f. / OLG Frankfurt a.M. (U. v. 22.6.2010, Az.: 11 U 13/10), CR 2010, 572 ff.) erteilte die Beklagte zu 1) zuletzt mit Schreiben vom 19.2.2010 die aus der Anlage K 22 ersichtlichen Auskünfte.

    Unabhängig davon dürfen Sicherungskopien nicht ohne Zustimmung des Rechtsinhabers in den Verkehr gebracht werden (vgl. z.B. LG Frankfurt a.M., MMR 2010, 465, 466).

    Dass die Beklagten die Zahl der erteilten Lizenzen nicht offen gelegt haben, ist unerheblich, da dies nach dem Auskunftstenor im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht geschuldet ist (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 5.7.2010 (Az.: 2-06 O 556/09), Anlage K 31).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 11 U 13/10

    Übertragung von Softwarelizenzen

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 6. Januar 2010 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2/6 O 556/09) wird zurückgewiesen.

    die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main, der 6. Zivilkammer vom 25.11.2009, Az. 2/6 O 556/09, gemäß § 939 ZPO gegen Sicherheitsleistung, deren Höhe in das Ermessen des Senats gestellt wird, aufzuheben.

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    *) Landgericht Frankfurt a.M., Aktenzeichen 2-06 O 556/09 (noch nicht rechtskräftig).
  • LG Köln, 03.09.2015 - 14 O 554/13

    Erstattung von Rechtsberatungskosten wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

    2-06 O 556/09 wurde auf Antrag der Beklagten zu 1) der Zedentin, dem Kläger und den damaligen Mitgeschäftsführer der Zedentin, Herrn K, unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel im Wege der einstweiligen Verfügung im Wesentlichen der Vertrieb von "gebrauchter" X-Software untersagt und die Zedentin zur Erteilung von Auskunft über Namen und Adressen von Kunden verpflichtet, die die streitgegenständliche X-Software von der Zedentin erworben hatten.
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