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   LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 2-06 S 21/14   

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https://dejure.org/2015,17990
LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 2-06 S 21/14 (https://dejure.org/2015,17990)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.07.2015 - 2-06 S 21/14 (https://dejure.org/2015,17990)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 2-06 S 21/14 (https://dejure.org/2015,17990)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Verjährungsfrist nur 3 oder 10 Jahre?

Besprechungen u.ä.

  • ipjaeschke.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung in Filesharing-Fällen: 3 Jahre oder 10 Jahre?

Sonstiges

  • baumgartenbrandt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie unterliegt auch bei "Filesharing" zehnjähriger Verjährungsfrist

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 424
  • ZUM 2016, 185
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15

    Verjährung in Filesharing-Fällen

    Nach dieser Ansicht ist der Filesharer regelmäßig entreichert i. S. d. § 818 Abs. 3 BGB, weil es dem Verletzer nicht auf die öffentliche Zugänglichmachung ankommt, sondern lediglich auf den Download, so dass nicht anzunehmen ist, dass er sich einen vergleichbaren Vorteil (Erwerb einer Lizenz zur öffentlichen Zugänglichmachung) anderweitig gegen Entgelt verschafft hätte; es fehlt somit - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ("Bochumer Weihnachtsmarkt") - an einer ersparten Aufwendung (Geier, Deliktische Verjährung im Filesharing-Prozess, NJW 2015, 1149; Lach, Verjährung von Ansprüchen in Filesharing-Fällen: Anwendbarkeit des § 102 S. 2 UrhG, § 852 BGB, jurisPR-ITR 10/2015 Anm. 4; wenig überzeugend die andere Ansicht, die erhebliche Schwierigkeiten hat, die vermeintlich noch vorhandene Bereicherung des Filesharers zu berechnen; vielmehr läuft die Berechnung auf einen Schadensersatz und nicht etwa auf eine noch vorhandene Bereicherung hinaus: siehe LG Berlin BeckRS 2015, 13533; LG Köln GRUR-RS 2015, 17069; LG Frankfurt a. M. BeckRS 2015, 12307).
  • AG Frankfurt/Main, 21.02.2017 - 30 C 2895/16
    Er nimmt dabei in Kauf, dass sich dies negativ auf den Vermarktungserfolg des Rechteinhabers auswirkt (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2015 zu Az. 2-6 S 21/14).
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