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   LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 2-07 O 391/14   

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https://dejure.org/2015,32176
LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 2-07 O 391/14 (https://dejure.org/2015,32176)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.08.2015 - 2-07 O 391/14 (https://dejure.org/2015,32176)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. August 2015 - 2-07 O 391/14 (https://dejure.org/2015,32176)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Von einem gewerblichen Unternehmen wie der Klägerin ist nämlich anders als von einem Verbraucher zu erwarten, dass es seine Kosten sorgfältig kalkuliert und deshalb einer ihm gegenüber verwendeten Preisnebenklausel besondere Aufmerksamkeit schenkt (in Anlehnung an BGH, Urteil vom 14.05.2014- VIII ZR 114/13).

    Die Kostenkalkulation gehört zum Kernbereich kaufmännischer Tätigkeit (BGH, Urteil vom 14.05.2014 -VIII ZR 114/13).

    Es ist deshalb in einer marktwirtschaftlichen Ordnung Aufgabe des Unternehmers, selbstverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob ein zusätzliches Entgelt, dem keine echte (Gegen-)Leistung gegenübersteht, für ihn als Kunden akzeptabel ist (in Anlehnung an BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13).

    Es ist dagegen nicht Aufgabe der Gerichte, die ureigene unternehmerische Entscheidung zur Lukrativität eines Geschäfts darauf hin zu überprüfen, ob sie sachgerecht ist, und sie gegebenenfalls zu Gunsten des einen Unternehmens sowie zu Lasten des anderen zu korrigieren ist (in Anlehnung an BGH, Urteil vom 14.05.2014 -VIII ZR 114/13; Landgericht Frankfurt/M, s.o.)).

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Bei einer solchen Preisnebenabrede handelt es sich um eine Preisabrede, bei der die Zahlung nicht für eine eigenständige Leistung erbracht werden soll, sondern mit welcher der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, den Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige im eigenen Interesse erbrachte Tätigkeiten abgedeckt wissen möchte {BGH, Urteil vom 13.05.2014 - XI ZR 170/13).

    Im Darlehensvertragsrecht ist eine solche Abrede insoweit nicht mit dem wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken vereinbar, als nach dem gesetzlichen Leitbild des § 488 1 S. 2 BGB die Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken ist (BGH, Urteil vom 13.05.2014 - XI ZR 170/13 m.w.N.).

    Der BGH geht in der Begründung seiner Entscheidung vom 13.05.2014 - XI ZR 170/13 immer wieder auf die Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ein: eine solche ist aber bei einem Unternehmer gerade nicht zu verzeichnen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Unangemessen ist eine Benachteiligung in diesem Sinne nämlich nur dann, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil vom 01.02.2005 - X ZR 10/04), wobei jeweils die Art des konkreten Vertrags, die typischen Interessen beider Parteien, die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise und die sich aus der Gesamtheit der Rechtsordnung ergebenden Bewertungskriterien zu berücksichtigen sind (Palandt, BGB-Kommentar, 73. Aufl., § 307 Rn. 12).
  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Trotzdem ist vorliegend von einer zulässigen Abweichung dieses gesetzlichen Grundgedankens auszugehen, da nicht jede Abweichung vom gesetzlichen Leitgedanken per se schädlich ist, sondern - wie der Wortlaut von § 307 BGB besagt - nur dann, wenn durch die Abweichung letztlich auch eine den Geboten von Treu und Glauben gegenläufige unangemessene Benachteiligung zu verzeichnen ist (BGH, Urteil vom 14.01.2014 - XI ZR 355/12).
  • LG Augsburg, 16.12.2014 - 31 O 3164/14

    AGB, Bearbeitungsentgelt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Nach alledem ist für das Gericht die Rechtsprechung des BGH zur Unzulässigkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrag nicht auf unternehmensbezogene Darlehensverträge übertragbar (so im Ergebnis auch LG München, Urteil vom 22.08.2014 - 22 O 21794/13; LG Augsburg, Urteil vom 16.12.2014 - 31 O 3164/14; lies auch Dr. Hanke/Adler, Keine Gleichbehandlung von Unternehmern und Verbrauchern bei der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten, WM 2015, 1313 ff).
  • LG München I, 22.08.2014 - 22 O 21794/13

    Wirksamkeit von Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen mit Unternehmern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Nach alledem ist für das Gericht die Rechtsprechung des BGH zur Unzulässigkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrag nicht auf unternehmensbezogene Darlehensverträge übertragbar (so im Ergebnis auch LG München, Urteil vom 22.08.2014 - 22 O 21794/13; LG Augsburg, Urteil vom 16.12.2014 - 31 O 3164/14; lies auch Dr. Hanke/Adler, Keine Gleichbehandlung von Unternehmern und Verbrauchern bei der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten, WM 2015, 1313 ff).
  • LG Frankfurt/Main, 03.06.2015 - 19 O 285/14

    Bankvertrag

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    (Siehe auch Landgericht Frankfurt Urteil vom 31.7.2015 , AZ.: 2-25 O 52/15 und Urteil vom 3.06.2015 Az.: 2- 19 O 285/14)).
  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2015 - 25 O 52/15

    Verkündet am: 31.07.2015

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    (Siehe auch Landgericht Frankfurt Urteil vom 31.7.2015 , AZ.: 2-25 O 52/15 und Urteil vom 3.06.2015 Az.: 2- 19 O 285/14)).
  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 5 O 482/14

    Keine Bankbearbeitungsgebühren für Kredite bei Immobilienentwicklung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Entgegen der Entscheidung des LG Frankfurt vom 07.05.2015 - 2-05 O 482/14 hält die Kammer eine dem Verbraucher ähnliche Schutzbedürftigkeit eines Unternehmers hier für nicht gegeben.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2016 - 7 U 109/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr in

    Des Weiteren kann eine - trotz der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild dennoch gegebene - Angemessenheit der Klausel nicht damit gerechtfertigt werden, dass der ständig auf die Inanspruchnahme von Kredit angewiesene Unternehmer - anders als der private Verbraucher - weniger schutzbedürftig sei, weil er über einen anderen Wissensstand und über eine stärkere Verhandlungsmacht verfüge (so aber LG Hamburg, Urteil vom 21.08.2015 - 328 O 520/14 -, juris; LG Braunschweig, a.a.O.; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.05.2015 - 1 O 334 /14 -, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 18.08.2015 - 2 - 07 O 391/14 -, juris).
  • OLG Bremen, 17.05.2017 - 1 U 70/16

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

    (3) Auch in den veröffentlichen landgerichtlichen Entscheidungen ist die Frage umstritten, wobei hier eine deutlich überwiegende Zahl von Landgerichten die Zulässigkeit der Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern als Darlehensnehmern bejaht hat (vgl. LG Augsburg, Urteil vom 16.12.2014 - 31 O 3164/14, juris Rn. 27 f., BKR 2015, 205; LG Braunschweig, Beschluss vom 30.09.2015 - 8 S 341/15, juris Rn. 12 ff., BKR 2016, 77; LG Cottbus, Urteil vom 18.06.2015 - 2 O 27/15, juris Rn. 28 f.; LG Frankfurt (Main), Urteil vom 03.06.2015 - 2-19 O 285/14, juris Rn. 15, WM 2015, 1714; Urteil vom 31.07.2015 - 2-25 O 52/15, juris Rn. 34, WM 2015, 2044; Urteil vom 07.08.2015 - 2- 18 O 435/14, juris Rn. 30 f., WM 2015, 1993; Urteil vom 18.08.2015 - 2-07 O 391/14, juris Rn. 28; Urteil vom 16.09.2015 - 19 O 41/15, juris Rn. 19, ZIP 2015, 2314; Urteil vom 25.11.2015 - 3-13 O 98/15, juris Rn. 30 ff.; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 08.12.2015 - 19 O 22/15, juris Rn. 66; LG Hamburg, Urteil vom 20.08.2015 - 413 - 12 -.
  • LG Ravensburg, 14.04.2016 - 2 O 218/15

    Allgemeine Bankbedingungen: Wirksamkeit der Vereinbarung eines

    Dies führt dazu, dass bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, insbesondere auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen ist (BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13 LG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2015 - 2-07 O 391/14 -, Rn. 27, juris).

    Es ist deshalb Aufgabe des Unternehmers, selbstverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob ein zusätzliches Entgelt, dem keine echte (Gegen-)Leistung gegenübersteht, für ihn als Kunden akzeptabel ist (LG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2015 - 2-07 O 391/14 -, Rn. 28, juris).

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 10 U 158/15

    Rückforderung der Bearbeitungsgebühr aus Kreditvertrag

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.08.2015 - Az.: 2/07 O 391/14 - teilweise abgeändert.
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