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   LG Frankfurt/Main, 21.07.1995 - 2/11 O 33/94, 2-11 O 33/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12395
LG Frankfurt/Main, 21.07.1995 - 2/11 O 33/94, 2-11 O 33/94 (https://dejure.org/1995,12395)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.07.1995 - 2/11 O 33/94, 2-11 O 33/94 (https://dejure.org/1995,12395)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Juli 1995 - 2/11 O 33/94, 2-11 O 33/94 (https://dejure.org/1995,12395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung von Blendwirkungen eines Glasdaches; Beurteilung einer Beeinträchtigung durch Blendwirkungen eines Glasdaches nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers oder nach dem eines Sachverständigen; Nutzungseinschränkung von Büroräumen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15

    Baurecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Nachbarwiderspruch gegen

    Denn sogenannten "negativen Einwirkungen" zählen dazu nicht, wie etwa die Wind, Lichtzufuhr oder Funkwellen "abschattende" oder "umlenkende" Wirkung eines Gebäudes (siehe dazu BGH, U. v. 22.2.1991 - V ZR 308/89 - NJW 1991, 1671 [1672] = juris Rn. 10 unter Hinweis auf RG, Warn 1914, Nr. 57 = JW 1914, 196 und OLG München, DW 1957, 68, wonach es eine solche, von § 906 Abs. 1 S. 1 BGB nicht erfasste "negative Einwirkung" darstellt, wenn ein Gebäude die " Bewegung des Windes zum Nachteil des Nachbargrundstücks beeinflusst, weil ein Windstau entsteht "; ebenso zu dem " von einem Gebäude abprallenden Wind und Regen " BGH, U. v. 21.10.1983 - V ZR 166/82 -, NJW 1984, 729 = juris, Rn. 8 und insbes.Rn. 13 m.w.Nw.; so auch zu der " Verwirbelung des Windes " durch eine Windkraftanlage [WKA], die dadurch die effizienten Abläufe einer dahinter liegenden WKA eines anderen Anlagenbetreibers stört und beeinträchtigt] OLG Frankfurt a.M., U. v. 9.3.2000 - 15 U 118/99 -, NJW-RR 2000, 1542 [1544] = juris, Rn. 35; a. A. aber VG Schleswig-Holstein, U. v. 11.12.2008 - 12 A 10/07 -, juris, Rn. 27, wonach es sich bei den - direkt durch den Betrieb einer WKA ausgelösten -Windverwirbelungen/Turbulenzen um eine den Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Strahlen usw. "ähnliche Umwelteinwirkung" i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG handeln soll; siehe im Übrigen Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2013, Rn. 100 - 115, Fußnote 244 m. w. Rspr.Nw. sowie Staudinger/Roth, [BGB-Kommentar, juris], 2016, Rn. 122, 123.; zur Zurechenbarkeit von Störungen durch Naturereignisse, wenn menschliches Handeln oder Unterlassen deren Auswirkungen mitbeeinflusst BGH, U. v. 14.11.2003 - V ZR 102/03 -, NJW 2004, 1037 = juris, Rn. 24; siehe allerdings zur "Bündelung von Sonnenlichtstrahlen durch ein Glasdach" bzw. zur "Umlenkung von Sonnenstrahlen durch eine Photovoltaikanlage" und dadurch auf dem Nachbargrundstück verursachte "Blendeinwirkungen" als von diesen Anlagen "ausgehenden Einwirkungen" LG Frankfurt a.M., U. v. 21.7.1995 - 21/11 O 33/94 - Leitsatz Nr. 2 = DWW 1998, 57 = juris [nur LS] bzw. OLG Stuttgart, U. v. 30.4.2013 - 3 U 46/13 -, BauR 2013, 1463 = juris, Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 9 U 163/95

    Anspruch auf Beseitigung der vom Glasdach eines Gebäudes ausgehenden

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