Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 2-13 S 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15162
LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 2-13 S 2/17 (https://dejure.org/2017,15162)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.04.2017 - 2-13 S 2/17 (https://dejure.org/2017,15162)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. April 2017 - 2-13 S 2/17 (https://dejure.org/2017,15162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit von Vergleichsangeboten, Auftragsvergabe von Hausmeisterdiensten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragsvergabe setzt drei Vergleichsangebote voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsverwalter müssen drei Vergleichsangebote einholen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auftragsvergabe durch WEG, Eigentümergemeinschaft - wie viele Angebote notwendig?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Anzahl der Einholung von Angeboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümerbeschluss über Auftragsvergabe für Hausmeisterdienste setzt Vorliegen von drei Alternativangeboten voraus - Beschlussfassung auf Basis von nur zwei Angeboten widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsvergabe setzt drei Vergleichsangebote voraus! (IMR 2017, 287)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NZM 2015, 515 Rn. 13; BGH NJW 2015, 3651 Rn. 46 f.).

    Fehlt es - wie hier - an diesen Alternativangeboten, erfolgt die Auswahlentscheidung auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGH NJW 2015, 3651 Rn. 46 ), so dass die Wohnungseigentümer ihren Beurteilungsspielraum überschritten haben und der gefasste Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und daher für ungültig zu erklären ist.

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17
    Soweit die Berufung sich für ihre anderweitige Rechtsansicht auf die Entscheidung des BayObLG (NJW-RR 1997, 715) beruft, ist diese durch die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit überholt.
  • LG Frankfurt/Main, 07.01.2015 - 9 S 45/14

    Erstmalige Verwalterwahl nur mit Alternativangeboten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17
    Darüber hinaus treten Schwächen in der Leistungsbeschreibung nur durch die Einholung von Alternativangeboten zu Tage (vgl. Kammer NZM 2015, 350; Niedenführ/Vandenhouten § 21 Rdnr. 75; Heinemann in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 21 WEG, Rn. 77; Reichel-Scherer in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 21 WEG, Rn. 288 jew. m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen

    Ein Beschluss über eine Sanierungsmaßnahme setzt voraus, dass zuvor zumindest drei Alternativangebote eingeholt werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, etwa LG Frankfurt a. M. Beschl. v. 19.4.2017 - 2/13 S 2/17).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine

    Die Kostengrenze liegt insoweit bei (über) 3.000,- Euro (vgl. nur LG Dortmund, Urt. v. 21. Apr. 2015 - 1 S 445/14, ZMR 2015, 777: 5.000,- Euro; LG München I, Urt. v. 6. Febr. 2014 - 36 S 9481/13 WEG, ZWE 2014, 417; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl. 2017, § 21 Rn. 75 m.w.N., zuletzt auch LG Frankfurt/M., Beschl. v. 19. Apr. 2017 - 2-13 S 2/17, Grundeigentum 2017, 728).
  • LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19

    Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!

    Denn auch eine geringere Zahl von Angeboten hindert die Eigentümer nicht in jedem Falle über die Bestellung zu befinden, denn - natürlich - ist die Zahl von drei Vergleichsangeboten kein Selbstzweck, sondern dient dazu, eine Grundlage für die sachgerechte Ermessensausübung zu schaffen (vgl. BGH NZM 2011, 515; Kammer ZWE 2017, 321).
  • AG Bonn, 13.12.2021 - 211 C 25/21

    Teure Dachsanierung: Nichts geht ohne mindestens drei Vergleichsangebote

    Dabei ist in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 EUR mindestens drei Verglelchsangebote eingeholt und der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden müssen, um der Eigentümerversammlung eine angemessene und hinreichende Vergleichsbasis zur Abwägung der in Rede stehenden Arbeiten und Aufträge zu ermöglichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 02.02.2018 - 85 S 98/16; LG Frankfurt, Beschluss vom 19.04.2017 - 2-13 S 2/17).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

    Die Kostengrenze liegt insoweit bei (weit über) 3.000,- Euro (vgl. nur LG Dortmund, Urt. v. 21. Apr. 2015 - 1 S 445/14, ZMR 2015, 777: 5.000,- Euro; LG München I, Urt. v. 6. Febr. 2014 - 36 S 9481/13 WEG, ZWE 2014, 417; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten a.a.O., § 21 Rn. 75 m.w.N., zuletzt auch LG Frankfurt/M., Beschl. v. 19. Apr. 2017 - 2-13 S 2/17, Grundeigentum 2017, 728).
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