Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 2-21 O 44/11, 2/21 O 44/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42813
LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 2-21 O 44/11, 2/21 O 44/11 (https://dejure.org/2011,42813)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.09.2011 - 2-21 O 44/11, 2/21 O 44/11 (https://dejure.org/2011,42813)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. September 2011 - 2-21 O 44/11, 2/21 O 44/11 (https://dejure.org/2011,42813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Klumpenrisiko ist ein Indiz für mangelhafte Anlageberatung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Mangelhaft: Vermögensmix mit Klumpenrisiko

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 21 O 44/11
    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung kann aber jedenfalls nach neuerer BGH-Rechtsprechung grundsätzlich nur mit Hilfe einer konkreten Berechnung festgestellt werden (BGH NJW 2004, 1868; zitiert nach juris).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 21 O 44/11
    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (BGH, Urteil vom 14.7.2009, Az XI ZR 152/08; juris).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 162/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 21 O 44/11
    Danach reicht die pauschale Darlegung, dass er der investierten Geldbetrag anderweitig angelegt worden wäre, nicht zur Begründung entgangenen Gewinn aus (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.05.2009, Az. 23 U 162/07; zitiert nach juris).  Die bloße Behauptung, ein Kläger hätte sein Kapital anderweitig angelegt und eine bestimmte Rendite p.a. erzielt, ist unzureichend (OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2009, Az. 23 U 228/08; zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 21 O 44/11
    Danach reicht die pauschale Darlegung, dass er der investierten Geldbetrag anderweitig angelegt worden wäre, nicht zur Begründung entgangenen Gewinn aus (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.05.2009, Az. 23 U 162/07; zitiert nach juris).  Die bloße Behauptung, ein Kläger hätte sein Kapital anderweitig angelegt und eine bestimmte Rendite p.a. erzielt, ist unzureichend (OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2009, Az. 23 U 228/08; zitiert nach juris).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 21 O 44/11
    Das Fehlen sonstiger vertraglicher Beziehungen schließt einen solchen haftungsbegründenden Auskunftsvertrag nicht aus; dieser kommt gerade mit der Erteilung der Auskunft zustande (BGHZ 74, 103; juris).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 169/10

    Anlageberatung: Fehlerhafte Depotzusammensetzung bei konservativ orientiertem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 21 O 44/11
    Im Falle eines Beratungsvertrages kann sich auch nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M., der sich der erkennende Richter anschließt, derjenige, der die Beratung schuldet, nicht darauf zurückziehen, dass der zu Beratende keine weitere Aufklärung bedürfe, weil er bei entsprechenden Bemühungen selbst hätte erkennen können, worüber aufzuklären wäre (vgl. OLG Frankfurt a.M. 19 U 169/10), hier also darüber, dass die Zertifikate zur Diversifikation ungeeignet waren.
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