Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 04.09.2019 - 2-24 O 175/18 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. September 2019 - 2-24 O 175/18 (https://dejure.org/2019,57224)
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Kurzfassungen/Presse (7)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Reiserecht: Rippenbruch in der Badewanne
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Reiseveranstalter haftet nicht bei Rippenbruch in Hotelbadewanne
- versr.de (Kurzinformation)
Reiserecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
In der Badewanne ausgerutscht - Verletzt sich ein Hotelgast beim Duschen, haftet dafür nicht der Reiseveranstalter
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Keine Haftung des Reiseveranstalters wegen Rippenbruchs in Badewanne
- datev.de (Kurzinformation)
Rippenbruch in der Badewanne: kein Anspruch gegen den Reiseveranstalter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Reiseveranstalter kann nicht für Sturz in der Badewanne haftbar gemacht werden - Auszurutschen und stürzen in der Dusche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko