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   LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 2-24 O 219/11, 2/24 O 219/11   

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https://dejure.org/2012,24176
LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 2-24 O 219/11, 2/24 O 219/11 (https://dejure.org/2012,24176)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.02.2012 - 2-24 O 219/11, 2/24 O 219/11 (https://dejure.org/2012,24176)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 2-24 O 219/11, 2/24 O 219/11 (https://dejure.org/2012,24176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Bei Flugverspätung ist auf den Flug abzustellen, der den Fluggast tatsächlich zum Zielort befördert hat

  • reise-recht-wiki.de

    Annullierung durch Rückkehr zum Ausgangsflughafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flugabbruch mit Rückkehr zum Ausgangsflughafen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    29 Der Kläger hat aus eigenem und abgetretenem Recht seiner Ehefrau einen Anspruch gegen die Beklagte als ausführendes Luftfahrtunternehmen auf Leistung einer Ausgleichszahlung wegen eines verspäteten Fluges gem. Art. 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 251/2004 (Fluggastrechteverordnung) i.V.m. der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 19.11.2009 - Sturgeon -, NJW 2010, 43ff.) in Höhe der insgesamt geltend gemachten 800,- Euro.

    30 Der EuGH hat im Urteil vom 19.11.2009 entschieden, dass die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Flugs einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d.h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (NJW 2010, 43, 46/47 Ziffer 69).

    Diese Fluggäste erlangen somit einen Ausgleichsanspruch, wenn sie gegenüber der ursprünglich von dem Luftfahrtunternehmen angesetzten Dauer einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (NJW 2010, 43, 46 Ziffer 69).

    42 In der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Instanzrechtsprechung ist anerkannt, dass ein technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 III VO darstellt (vgl. EuGH, NJW 2010, 43 u. NJW 2009, 347; BGH, NJW 2010, 1070, 1071 Ziffer 13 u. 14 u. Urteil v. 18.01.2011, Az. X ZR 71/10, zit. nach juris Rz. 40; LG Darmstadt, Urt. v. 16.06.2010, Az. 7 S 200/08).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 21 U 11/03

    Haftung einer Fluggesellschaft: Schadenersatzanspruch eines Reiseveranstalters

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    48 Nach zutreffender und überzeugender Ansicht, der das erkennende Gericht folgt, ist Art. 19 MÜ auch auf die Verspätungsfälle anzuwenden, bei denen die Verspätung auf einen technischen Defekt des Flugzeugs zurückzuführen ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2005, 65, 66 - insoweit noch zu dem gleichlautenden Art. 19 Warschauer Abkommen - Führich, Reiserecht, 6. Aufl., Seite 931, Rn. 1102 am Ende).

    Jedoch war es aufgrund der sich abzeichnenden Verspätung möglich und insbesondere auch zumutbar mit den Verantwortlichen für die ... Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten einer Aufnahme des Klägers und seiner Ehefrau auf das Schiff trotz der Flugverspätung noch zu ermöglichen (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2005, 65, 67).

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    42 In der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Instanzrechtsprechung ist anerkannt, dass ein technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 III VO darstellt (vgl. EuGH, NJW 2010, 43 u. NJW 2009, 347; BGH, NJW 2010, 1070, 1071 Ziffer 13 u. 14 u. Urteil v. 18.01.2011, Az. X ZR 71/10, zit. nach juris Rz. 40; LG Darmstadt, Urt. v. 16.06.2010, Az. 7 S 200/08).
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    42 In der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Instanzrechtsprechung ist anerkannt, dass ein technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 III VO darstellt (vgl. EuGH, NJW 2010, 43 u. NJW 2009, 347; BGH, NJW 2010, 1070, 1071 Ziffer 13 u. 14 u. Urteil v. 18.01.2011, Az. X ZR 71/10, zit. nach juris Rz. 40; LG Darmstadt, Urt. v. 16.06.2010, Az. 7 S 200/08).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    35 Hierzu hat der EuGH in seinem Urteil vom 13.10.2011 (Az. C-83/10, R. 36, zit. nach juris) entschieden, dass der Begriff der Annullierung dahingehend auszulegen ist, dass er nicht nur den Fall betrifft, dass das betreffende Flugzeug überhaupt nicht startet, sondern auch den Fall umfasst, dass das Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden.
  • LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Außergewöhnlicher Umstand /

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    42 In der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Instanzrechtsprechung ist anerkannt, dass ein technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 III VO darstellt (vgl. EuGH, NJW 2010, 43 u. NJW 2009, 347; BGH, NJW 2010, 1070, 1071 Ziffer 13 u. 14 u. Urteil v. 18.01.2011, Az. X ZR 71/10, zit. nach juris Rz. 40; LG Darmstadt, Urt. v. 16.06.2010, Az. 7 S 200/08).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - 24 S 44/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Ausgleichsanspruch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    38 Soweit die Kammer in ihrer Entscheidung vom 23.9.2010 (Az. 2-24 S 44/10, zit. nach juris) eine Ausgleichszahlung für den Fall abgelehnt hat, dass ein Flug, der pünktlich abgeflogen ist, sich durch eine Zwischenlandung verzögert, wirkt sich diese Entscheidung auf den hier zu entscheidenden Fall nicht aus.
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 24 S 130/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Startabbruch / Startversuch /

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    Denn in gleicher Weise, wie die Gäste annullierter Flüge nicht an den Zielort befördert werden, werden auch die Gäste verspäteter Flüge im Falle eines erfolglosen Startversuchs nicht rechtzeitig an den Zielort befördert (vgl. Urt. der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main v. 29.11.2011, Az. 2-24 S 130/11).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    33 Nach dieser Rechtsprechung des EuGH, die zu hinterfragen das Gericht keinen Anlass sieht, nachdem auch der BGH dieser Entscheidung des EuGH gefolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2010, RRa 2010, 93), steht dem Kläger ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, weil der gebuchte Flug mit einer Verspätung von über 6 Stunden durchgeführt wurde.
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
    42 In der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Instanzrechtsprechung ist anerkannt, dass ein technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 III VO darstellt (vgl. EuGH, NJW 2010, 43 u. NJW 2009, 347; BGH, NJW 2010, 1070, 1071 Ziffer 13 u. 14 u. Urteil v. 18.01.2011, Az. X ZR 71/10, zit. nach juris Rz. 40; LG Darmstadt, Urt. v. 16.06.2010, Az. 7 S 200/08).
  • AG Düsseldorf, 11.06.2013 - 43 C 15606/12

    Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Fluggesellschaft wegen Verspätung bei

    Da somit auf die Ankunftsverspätung am Ziel abzustellen ist, das der zunächst vorgesehene Flug nie erreicht hatte, kann also nur auf die Ankunftszeit des zweiten Fluges abgestellt werden (so im Ergebnis auch LG Frankfurt, Urteil vom 06. Februar 2012 - 2-24 O 219/11, 2/24 O 219/11, Randnummer 34 -, juris).
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