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   LG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 2-24 O 298/15   

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https://dejure.org/2016,49210
LG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 2-24 O 298/15 (https://dejure.org/2016,49210)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.06.2016 - 2-24 O 298/15 (https://dejure.org/2016,49210)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 2-24 O 298/15 (https://dejure.org/2016,49210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Kreuzfahrtvertrag: Reisepreisminderung bei Ausfall von Anlandungen bzw. Kursänderungen

  • reise-recht-wiki.de

    Reisepreisminderung bei Ausfall von Anlandungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reisepreisminderung bei Ausfall von Anlandungen bzw. Kursänderungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 24 O 298/15
    In Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 11.1.2005 (NJW 05, 1047) ist bei einer vereitelten Reise regelmäßig eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe des hälftigen Reisepreises (bezogen auf den erheblich beeinträchtigten Teil der Reise) angemessen (LG Frankfurt, RRa 06, 264).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 24 O 298/15
    Der Ausfall von Anlandungen bzw. die Kursänderung bei Schiffskreuzfahrten rechtfertigen - je nach den Umständen des Einzelfalles - eine Minderungsquote von 10 % - 60 % (vgl. BGH, NJW 80, 2189; OLG Köln, RRa 08, 1588; LG Frankfurt, RRa 95, 882; LG Hamburg, RRa 08, 2008; LG Bonn, RRa 10, 39).
  • OLG Frankfurt, 06.04.1995 - 16 U 47/94
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 24 O 298/15
    Ist die Reise nur zeitweilig erheblich beeinträchtigt, ist die Entschädigung nur auf der Grundlage des jeweils vertanen Zeitraums zu berechnen, das heißt die Minderung nicht auf den Gesamtreisepreis zu beziehen (OLG Frankfurt NJW-RR 95, 1462).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 149/18

    Wasserflugzeuge vor Strandvilla auf den Malediven

    Ob die Reise "erheblich" beeinträchtigt ist, hängt nicht schematisch vom Erreichen einer bestimmten Minderungsquote ab, allerdings kann eine fiktive Reisepreisminderung in Höhe von zumindest 50% jedenfalls ein gewichtiges Indiz für eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise darstellen (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, X ZR 15/11; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08. Juni 2016, 2-24 O 298/15).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Ob die Reise "erheblich" beeinträchtigt ist, hängt nicht schematisch vom Erreichen einer bestimmten Minderungsquote ab (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, X ZR 15/11; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 6. September 2004, 16 U 41/04; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08. Juni 2016, 2-24 O 298/15).
  • AG Hamburg, 24.09.2019 - 18b C 411/18

    Anrechung eines Bordguthabens auf einen Minderungsanspruch eines Reisenden

    Vom anteiligen Tagesreisepreis ist der prozentuale Abschlag der festgestellten Minderungsquote vorzunehmen, welcher mit der Zahl der beeinträchtigten Tage zu multiplizieren ist (LG Frankfurt a. M., Az: 2/24 O 298/15, RRa 2016, 276).
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