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   LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 2-24 S 130/11   

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https://dejure.org/2011,46115
LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 2-24 S 130/11 (https://dejure.org/2011,46115)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.11.2011 - 2-24 S 130/11 (https://dejure.org/2011,46115)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. November 2011 - 2-24 S 130/11 (https://dejure.org/2011,46115)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 24 S 130/11
    Der EuGH hat im Urteil vom 19.11.2009 entschieden, dass die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Flugs einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d.h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (NJW 2010, 43, 46/47 Ziffer 69).

    Diese Fluggäste erlangen somit einen Ausgleichsanspruch, wenn sie gegenüber der ursprünglich von dem Luftfahrtunternehmen angesetzten Dauer einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (NJW 2010, 43, 46 Ziffer 69).

  • AG Frankfurt/Main, 20.05.2011 - 31 C 232/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Startabbruch / Startversuch /

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 24 S 130/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.5.2011 verkündete Urteil des AGs Frankfurt am Main - Az. 31 C 232/11-16 - teilweise abgeändert:.

    unter Aufhebung des Urteils des AGs vom 20.5.2011 (Az. 31 C 232/11-16) die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 24 S 130/11
    Hierzu hat der EuGH in seinem Urteil vom 13.10.2011 (Az. C-83/10, R. 36, zit. nach juris) entschieden, dass der Begriff der Annullierung dahingehend auszulegen ist, dass er nicht nur den Fall betrifft, dass das betreffende Flugzeug überhaupt nicht startet, sondern auch den Fall umfasst, dass das Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden.
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - 24 S 44/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Ausgleichsanspruch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 24 S 130/11
    Soweit die Kammer in ihrer Entscheidung vom 23, 9.2010 (Az. 2-24 S 44/10, zit. nach juris) eine Ausgleichszahlung für den Fall abgelehnt hat, dass ein Flug, der pünktlich abgeflogen ist, sich durch eine Zwischenlandung verzögert, wirkt sich diese Entscheidung auf den hier zu entscheidenden Fall nicht aus.
  • LG Darmstadt, 18.04.2012 - 7 S 216/11

    Abflugverspätung bei Rückkehr zum Ausgangsflughafen und zweitem Start

    Auch das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 29.11.2011 (2-24 S 130/11, zitiert nach juris) entschieden und insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. vom 20.05.2011 (31 C 232/11) bestätigt, daß bei einer vergleichbaren Fallkonstellation maßgeblich auf den Flug abzustellen ist, der "die Klägerin und ihren Ehemann tatsächlich zum Zielort befördert hat".

    Deshalb hat auch das LG Frankfurt im Urteil vom 29.11.2011 (a.a.O.) die Revision zugelassen Die Kammer hat davon abgesehen, das Verfahren hier auszusetzen und die Sache direkt dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen, wie dies das Landgericht Frankfurt a.M. in einer anderen Sache mit Beschluss vom 03.03.2011 (2-24 S 108/10) entschieden hat.

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11

    Flugverspätung - Art. 19 MÜ - Anwendbarkeit

    Denn in gleicher Weise, wie die Gäste annullierter Flüge nicht an den Zielort befördert werden, werden auch die Gäste verspäteter Flüge im Falle eines erfolglosen Startversuchs nicht rechtzeitig an den Zielort befördert (vgl. Urt. der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main v. 29.11.2011, Az. 2-24 S 130/11).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2012 - 24 O 321/11

    Reisevertrag: Erhöhte Kriminalität im Zielgebiet als Reisemangel;

    Denn in gleicher Weise, wie die Gäste annullierter Flüge nicht an den Zielort befördert werden, werden auch die Gäste verspäteter Flüge im Falle eines erfolglosen Startversuchs nicht rechtzeitig an den Zielort befördert (vgl. Urt. der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. v. 29.11.2011 - 2-24 S 130/11).
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