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   LG Frankfurt/Main, 16.06.2016 - 2-24 S 208/15   

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https://dejure.org/2016,23912
LG Frankfurt/Main, 16.06.2016 - 2-24 S 208/15 (https://dejure.org/2016,23912)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.06.2016 - 2-24 S 208/15 (https://dejure.org/2016,23912)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 2-24 S 208/15 (https://dejure.org/2016,23912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges

  • reise-recht-wiki.de

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs nach der EG-Verordnung 261/2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Frankfurt/Main, 14.10.2015 - 31 C 2494/15

    Verspätung des für die Flugannullierung angebotenen Ersatzfluges -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.06.2016 - 24 S 208/15
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.10.2015 (Az. 31 C 2494/15 (17)) wie folgt abgeändert:.
  • LG Köln, 10.10.2017 - 11 S 440/16
    Vielmehr ist die Verwendung des Wortes "ermöglichen" sprachlich schon vor dem Hintergrund nachvollziehbar, als ein Luftfahrtunternehmen einen Fluggast nicht zur Wahrnehmung des angebotenen Ersatzfluges zwingen kann (vgl. LG Frankfurt, Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Rn. 28, zitiert nach juris).

    Für eine Privilegierung des Luftverkehrsunternehmens durch die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 1 lit. c) iii) Fluggastrechteverordnung in Fällen, in denen lediglich die theoretische Möglichkeit bestanden hätte, nicht mehr als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel anzukommen, besteht nach dem Verordnungszweck kein Grund (LG Frankfurt, Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Rn. 29, zitiert nach juris).

    Es liegt jedenfalls keine bestätigte Buchung vor, die Voraussetzung eines Anspruchs ist (vgl. LG Frankfurt. Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Rn. 30, zitiert nach juris).

  • LG Köln, 02.08.2017 - 13 S 37/17
    Dass die Vorschrift nicht auf die tatsächliche Ankunft binnen zwei Stunden nach Ankunft des annullierten Fluges abstellt, sondern ein die Ermöglichung einer solchen Ankunft genügen lässt, liegt darin begründet, dass das Luftfahrtunternehmen den Fluggast nicht zur Wahrnehmung des angebotenen Ersatzfluges zwingen kann (LG Frankfurt, Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Tz. 28, zit. nach juris).

    Das Luftfahrtunternehmen haftet damit unverändert aufgrund der Annullierung des von ihm auszuführenden Fluges, nicht aufgrund der Verspätung des Ersatzfluges (LG Frankfurt, Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Tz. 31, zit. nach juris).

    Überdies würde ein "neues Haftungsverhältnis" im jeweiligen Einzelfall im Hinblick auf den als Ersatz durchgeführten Flug neben einer großen Verspätung voraussetzen, dass auch die übrigen Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs - insbesondere eine bestätigte Buchung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 lit. a) FluggastrechteVO - erfüllt wären (vgl. LG Frankfurt. Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Tz. 30, zit nach juris).

  • LG Köln, 05.12.2017 - 11 S 11/17

    Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast wegen Flugannullierung

    Vielmehr ist die Verwendung des Wortes "ermöglichen" sprachlich schon vor dem Hintergrund nachvollziehbar, als ein Luftfahrtunternehmen einen Fluggast nicht zur Wahrnehmung des angebotenen Ersatzfluges zwingen kann (vgl. LG Frankfurt, Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Rn. 28, zitiert nach juris).

    Für eine Privilegierung des Luftverkehrsunternehmens durch die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 1 lit. c) iii) Fluggastrechteverordnung in Fällen, in denen lediglich die theoretische Möglichkeit bestanden hätte, nicht mehr als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel anzukommen, besteht nach dem Verordnungszweck kein Grund (LG Frankfurt, Urt. v. 16.06.2016 - 2-24 S 208/15, Rn. 29, zitiert nach juris).

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 24 O 87/19

    Verzögerung des nach Ausfall des gebuchten Fluges am Folgetag durchgeführten

    Eine doppelte Ausgleichsleistung für eine Beförderung sieht die Verordnung nicht vor (LG Frankfurt, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2-24 S 208/15 -, Rn. 30, juris; Beschluss vom 6.9.2018 - 2-24 S 132/18 n.v.).
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