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   LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 2-24 S 47/09   

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LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 2-24 S 47/09 (https://dejure.org/2009,28093)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.10.2009 - 2-24 S 47/09 (https://dejure.org/2009,28093)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 2-24 S 47/09 (https://dejure.org/2009,28093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch einer Entschädigung (aus abgetretenem Recht) wegen Reisevereitelung

  • reise-recht-wiki.de

    Anmeldung von Ansprüchen wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit für Mitreisende

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit / Ansprüche aus abgetretenem Recht / Einhaltung der Anmeldungsfrist / Genehmigung bei vollmachtslosen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Die Anmeldung des Schadenersatzanspruches wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für mitreisende Partner

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; Urt. v. 11.1.2005 Az. X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; Urt. v. 9.6.2009, Az. Xa ZR 99/06, zit. nach juris).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; Urt. v. 11.1.2005 Az. X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; Urt. v. 9.6.2009, Az. Xa ZR 99/06, zit. nach juris).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Zwar wird, soweit gesetzliche oder vertragliche Ausschlussfristen zu wahren sind, grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass eine Genehmigung auch innerhalb dieser Frist zu erteilen ist (vgl. BGHZ 32, 375 für ein gesetzliches Vorkaufsrecht; BGHZ 108, 21, 30 für eine satzungsmäßige Klagefrist; BVerwG NJW 99, 3357 für die Ausschlussfrist für einen Restitutionsanspruch).
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; Urt. v. 11.1.2005 Az. X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; Urt. v. 9.6.2009, Az. Xa ZR 99/06, zit. nach juris).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Zwar wird, soweit gesetzliche oder vertragliche Ausschlussfristen zu wahren sind, grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass eine Genehmigung auch innerhalb dieser Frist zu erteilen ist (vgl. BGHZ 32, 375 für ein gesetzliches Vorkaufsrecht; BGHZ 108, 21, 30 für eine satzungsmäßige Klagefrist; BVerwG NJW 99, 3357 für die Ausschlussfrist für einen Restitutionsanspruch).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 230/02

    Abtretung von Ansprüchen / Entschädigung für vertane Urlaubszeit / Pauschsatz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Auch soweit es sich um höchstpersönliche Ansprüche handelt, können solche Ansprüche an Dritte abgetreten werden (vgl. OLG Düsseldorf, RRa 2003, 211).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; Urt. v. 11.1.2005 Az. X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; Urt. v. 9.6.2009, Az. Xa ZR 99/06, zit. nach juris).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83

    Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen nach Reisevertragsrecht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; Urt. v. 11.1.2005 Az. X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; Urt. v. 9.6.2009, Az. Xa ZR 99/06, zit. nach juris).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; Urt. v. 11.1.2005 Az. X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; Urt. v. 9.6.2009, Az. Xa ZR 99/06, zit. nach juris).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer, wie sie auch von dem Amtsgericht zutreffend zitiert wird, kann ein Reisender bei einer Reisevereitelung als Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit grundsätzlich einen Betrag von 50 % des Reisepreises verlangen (vgl. RRa 2006, 264, 266; Kammerurteil v. 31.7.2008 2-24 S 49/08 sowie BGH, NJW 2005, 1047 ff.).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

  • LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 24 S 359/03

    Reisemangel / Ersatz-Unterkunft / Rechtsmissbrauch / Rest-Erholungswert

  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 103/09

    Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Familienreise / Minderung

    Die Genehmigung der Erklärung kann auch noch nachträglich, außerhalb der Monatsfrist erfolgen (vgl. Urteil der Kammer v. 29.10.2009, Az. 2-24 S 47/09).
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