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   LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 2-24 O 117/18   

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https://dejure.org/2020,922
LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 2-24 O 117/18 (https://dejure.org/2020,922)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.01.2020 - 2-24 O 117/18 (https://dejure.org/2020,922)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 2-24 O 117/18 (https://dejure.org/2020,922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Ausgleichszahlung eines Flugunternehmens nach streikbedingter Annullierung von Flügen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichszahlung / Pilotenstreik / Außergewöhnliche Umstände

  • der-rechtsberater.de

    Ausgleich bei Flugausfall aufgrund von Pilotenstreiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fluggastrechte: Ausgleich bei Flugausfall aufgrund Pilotenstreiks

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Entschädigung für Flugausfall trotz Streiks

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Ausgleich bei Flugausfall aufgrund Pilotenstreiks

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugausfälle wegen Pilotenstreiks - Eine Fluggesellschaft muss sich darum bemühen, die Flüge wie vorgesehen durchzuführen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Ausgleich bei Flugausfall aufgrund Pilotenstreiks

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Reisende auch bei Streik der Fluggesellschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Fluggäste auch bei Streik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach der Fluggastverordnung trotz Streiks?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggastrechte: Ausgleich bei Flugausfall aufgrund Pilotenstreiks möglich - Fluggesellschaft muss alles Zumutbare zur Verhinderung der Streichung von Flügen unternehmen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 24 O 117/18
    Aus dem Erfordernis, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, folgert der BGH für den Fall, dass es sich abzeichnet, dass außergewöhnliche Umstände demnächst auftreten werden, dass das Luftfahrtunternehmen gehalten sein kann, verfügbare Flugzeuge Dritter zu chartern, um die vorgesehenen Flüge ohne wesentliche Verzögerungen durchführen zu können (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, Rn. 23, juris).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 24 O 117/18
    Dabei kann die Frage, ob auch im Lichte der Entscheidung des EuGH vom 17.4.2018 (Az. C-195/17 u.a.) der Streik der eigenen Piloten als außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 VO anzusehen ist, dahinstehen.
  • EuGH, 26.06.2019 - C-159/18

    Moens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 24 O 117/18
    Der EuGH geht demnach von einer flexiblen, vom Einzelfall abhängigen Bedeutung des Begriffs "zumutbare Maßnahme" aus, und es ist Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob im vorliegenden Fall angenommen werden kann, dass das Luftfahrtunternehmen die der Situation angemessenen Maßnahmen getroffen hat (EuGH Urteil vom 4. Mai - C-315/15 -, Rn. 28 - 30; Urteil vom 26. Juni 2019 - C-159/18 -, Rn. 25 - 27, beide nach juris).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 24 O 117/18
    Der EuGH geht demnach von einer flexiblen, vom Einzelfall abhängigen Bedeutung des Begriffs "zumutbare Maßnahme" aus, und es ist Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob im vorliegenden Fall angenommen werden kann, dass das Luftfahrtunternehmen die der Situation angemessenen Maßnahmen getroffen hat (EuGH Urteil vom 4. Mai - C-315/15 -, Rn. 28 - 30; Urteil vom 26. Juni 2019 - C-159/18 -, Rn. 25 - 27, beide nach juris).
  • BGH, 20.02.2018 - X ZR 23/17

    Ausgleichszahlung für eine der Annullierung gleichstehende große Verspätung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 24 O 117/18
    Wenn auch der BGH davon ausgeht, dass nicht alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um Flugzeuge anderer Luftfahrtunternehmen anzumieten (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - X ZR 23/17 -, Rn 10, juris), folgt aus diesen Entscheidungen des BGH jedenfalls die Notwendigkeit, sich um die Anmietung anderer Fluggeräte mit Besatzung zu bemühen und diese Bemühungen nicht von vornherein auszuschließen.
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