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   LG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 2-24 S 47/11   

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https://dejure.org/2011,31376
LG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 2-24 S 47/11 (https://dejure.org/2011,31376)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.09.2011 - 2-24 S 47/11 (https://dejure.org/2011,31376)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. September 2011 - 2-24 S 47/11 (https://dejure.org/2011,31376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruch bei Flugausfall

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Außergewöhnliche Umstände / Einbau eines Stretchers / Ersatzcrew

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzcrew vorhalten, um Verzögerungen zu vermeiden?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglitis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 24 S 47/11
    Denn um zu vermeiden, dass jede auf dem Eintritt außergewöhnlicher Umstände beruhende Verspätung, sei sie auch geringfügig, zwangsläufig zur Annullierung oder Verspätung des Fluges führt, muss ein vernünftig handelndes Luftfahrtunternehmen seine Mittel rechtzeitig planen, um über eine gewisse Zeitreserve zu verfügen und den Flug möglichst bald nach dem Wegfall der außergewöhnlichen Umstände weiter durchführen zu können (vgl. EuGH Urt. v. 12.5.2011, Az. C-294/10, R 28, zit. nach juris).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 24 S 47/11
    Nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (Az. C-402/07, C- 432/07; RRa 09, 282 ff) stehen Fluggästen auch bei einer Verspätung eines Fluges Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 Abs. 1 der EU-VO 261/2004 zu.
  • AG Köln, 12.05.2014 - 142 C 600/13

    Haftung der Fluggesellschaft auch bei technischen Problemen im Rahmen der

    Eine Beeinträchtigung des Vorfluges, die auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist, kann aber nicht ohne weiteres als außergewöhnlicher Umstand im Hinblick auf darauf folgende Flüge gelten, für die nach dem Flugplan des Luftfahrtunternehmens dieselbe Maschine eingesetzt werden soll (so auch AG Erding, Urteil vom 23.07.2012, Az. 3 C 719/12; AG Erding, Urteil vom 26.01.2012, Az. 5 C 1252/11; ähnlich LG Frankfurt, Urteil vom 02.09.2011, Az. 2-24 S 47/11; a.A., allerdings ohne Begründung, AG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2011, Az. 31 C 2177/10; AG Wedding, Urteil vom 28.10.2010, Az. 2 C 115/10).
  • AG Frankfurt/Main, 04.03.2015 - 29 C 3128/14

    Flugverspätung - Flugzeugaustausch aufgrund eines Blitzeinschlags

    Irgendwelche Streitpunkte die der Prozessbevollmächtigte der Klägerseite hätte aufgreifen und außergerichtlich bereinigen können, sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2011, 2-24 S 47/11, 2/24 S 47/11 - juris).
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