Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 10.06.2008 - 26 O 320/03 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.06.2008 - 26 O 320/03
- OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
Haftung des Linksabbiegers
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2008 (2-26 O 320/03) wird zurückgewiesen.unter teilweiser Aufhebung und Abänderung des am 10. Juni 2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Geschäftsnummer: 2-26 O 320/03, soweit den Klageanträgen ganz oder teilweise nicht stattgegeben wurde,.
das Endurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2008 (2-26 O 320/03) aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit die Beklagten verurteilt worden sind, als Gesamtschuldner an den Kläger einen über 7.925,72 EUR hinausgehenden Betrag nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13. Dezember 2004 zu zahlen, weiterhin festgestellt worden ist, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle über eine Haftungsquote von 75 % hinausgehenden weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfallereignis vom ...Mai 2003 zu ersetzen, soweit nicht ein Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsverträger stattgefunden hat.