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   LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 2-28 O 238/21   

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https://dejure.org/2022,30458
LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 2-28 O 238/21 (https://dejure.org/2022,30458)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.10.2022 - 2-28 O 238/21 (https://dejure.org/2022,30458)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Oktober 2022 - 2-28 O 238/21 (https://dejure.org/2022,30458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Diebstahl von Koffern am Flughafen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch verneint: Flughafenbetreiber haften nicht für geklaute Koffer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diebstahl von Koffern am Flughafen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13

    Reiserecht: Haftung des Luftfrachtführers für Verlust wertvoller Gegenstände aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Unter Leuten im Sinne dieser Vorschrift sind alle Personen zu verstehen, derer sich der Luftfrachtführer zur Ausübung der von ihm übernommenen Luftbeförderung bedient, also auch die Personen, die die Gepäckabfertigung auf den Flughäfen vornehmen (OLG Köln, NJW-RR 2005, 1060; OLG Frankfurt, NZV 2014, 366).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZR 252/15

    Zur Haftung eines Anwalts für Vermögensschäden, die der Vertreter des Mandanten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Eine Schutzbedürftigkeit ist nicht gegeben, wenn das Interesse des Dritten - hier der Kläger - bereits durch eigene direkte Ansprüche voll abgedeckt ist (BGHZ 211, 251 Rn. 16 f.; 200, 188 Rn. 11; Grüneberg/Grüneberg, 80. Aufl. 2021, § 328 BGB Rn. 18; MüKoBGB/Gottwald, 9. Aufl. 2022, BGB § 328).
  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Eine Schutzbedürftigkeit ist nicht gegeben, wenn das Interesse des Dritten - hier der Kläger - bereits durch eigene direkte Ansprüche voll abgedeckt ist (BGHZ 211, 251 Rn. 16 f.; 200, 188 Rn. 11; Grüneberg/Grüneberg, 80. Aufl. 2021, § 328 BGB Rn. 18; MüKoBGB/Gottwald, 9. Aufl. 2022, BGB § 328).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Aufgrund dieser unmittelbaren Kontrolle der Gepäckstücke durch eine natürliche Person ist nicht ersichtlich, weshalb der Vorgang zusätzlich mit Kameras zu überwachen sein soll - abgesehen davon, dass eine permanente Videoüberwachung von Mitarbeitern im nichtöffentlichen Bereich wie auf dem Vorfeld angesichts der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter unzulässig ist (BAGE 111, 173).
  • RG, 23.03.1921 - VI 543/20

    Schadensersatzpflicht aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Eine solche Fürsorgepflicht besteht für alle Personen, die gewerbsmäßig die Lagerung oder Beförderung von Sachen betreiben (so bereits BGHZ 9, 301, 307 im Anschluss an RGZ 102, 38 [42-44]; 105, 302 [304]; 120, 121 [122 f.], weitergeführt in BGH NJW 1987, 2510), also auch die Beklagte, die gewerbsmäßig das Gepäck auf dem von ihr betriebenen Flughafen transportiert.
  • RG, 04.02.1928 - I 94/27

    Schleppvertrag. ; Außervertragliche Sorgfalt.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Eine solche Fürsorgepflicht besteht für alle Personen, die gewerbsmäßig die Lagerung oder Beförderung von Sachen betreiben (so bereits BGHZ 9, 301, 307 im Anschluss an RGZ 102, 38 [42-44]; 105, 302 [304]; 120, 121 [122 f.], weitergeführt in BGH NJW 1987, 2510), also auch die Beklagte, die gewerbsmäßig das Gepäck auf dem von ihr betriebenen Flughafen transportiert.
  • BGH, 16.06.1987 - IX ZR 74/86

    Wachmann - § 823 Abs. 1 BGB, Außenhaftung des Arbeitnehmers, Haftung für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Eine solche Fürsorgepflicht besteht für alle Personen, die gewerbsmäßig die Lagerung oder Beförderung von Sachen betreiben (so bereits BGHZ 9, 301, 307 im Anschluss an RGZ 102, 38 [42-44]; 105, 302 [304]; 120, 121 [122 f.], weitergeführt in BGH NJW 1987, 2510), also auch die Beklagte, die gewerbsmäßig das Gepäck auf dem von ihr betriebenen Flughafen transportiert.
  • RG, 28.10.1922 - I 11/22

    Haftung des Spediteurs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Eine solche Fürsorgepflicht besteht für alle Personen, die gewerbsmäßig die Lagerung oder Beförderung von Sachen betreiben (so bereits BGHZ 9, 301, 307 im Anschluss an RGZ 102, 38 [42-44]; 105, 302 [304]; 120, 121 [122 f.], weitergeführt in BGH NJW 1987, 2510), also auch die Beklagte, die gewerbsmäßig das Gepäck auf dem von ihr betriebenen Flughafen transportiert.
  • BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52

    Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Eine solche Fürsorgepflicht besteht für alle Personen, die gewerbsmäßig die Lagerung oder Beförderung von Sachen betreiben (so bereits BGHZ 9, 301, 307 im Anschluss an RGZ 102, 38 [42-44]; 105, 302 [304]; 120, 121 [122 f.], weitergeführt in BGH NJW 1987, 2510), also auch die Beklagte, die gewerbsmäßig das Gepäck auf dem von ihr betriebenen Flughafen transportiert.
  • OLG Köln, 15.02.2005 - 22 U 145/04

    Haftung der Fluggesellschaft bei Diebstahl aus Reiskoffer - sekundäre

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
    Unter Leuten im Sinne dieser Vorschrift sind alle Personen zu verstehen, derer sich der Luftfrachtführer zur Ausübung der von ihm übernommenen Luftbeförderung bedient, also auch die Personen, die die Gepäckabfertigung auf den Flughäfen vornehmen (OLG Köln, NJW-RR 2005, 1060; OLG Frankfurt, NZV 2014, 366).
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