Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 2-3 O 35/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40650
LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 2-3 O 35/09 (https://dejure.org/2009,40650)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.05.2009 - 2-3 O 35/09 (https://dejure.org/2009,40650)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 2-3 O 35/09 (https://dejure.org/2009,40650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,40650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • kanzlei.biz

    Informationspflichten des Unternehmers bleiben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 6 W 153/04

    Unlauterer Wettbewerb und Markenrechtsverletzung: Privates Handeln eines nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
    Nach dem OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 22.12.2004 = NJW 2005, 1438 ff.) reicht die Standarderklärung "Dieser Artikel wird von Privat verkauft" nicht aus.

    Der angebotene Ofen reiht sich in die Vielzahl der Auktionsangebote des Beklagten ein, die wiederum in ihrer Gesamtheit das Bewertungsprofil des Beklagten und damit auch die Grundlage seines geschäftlichen Erfolges beeinflussen (vgl. in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.12.2004, juris Rn.18 = NJW 2005, 1438 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 187/07

    Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach § 357 Abs. 3 BGB wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
    Mitteilungen auf Webseiten sind nach ständiger Rechtsprechung hingegen nicht zur dauerhaften Wiedergabe geeignet (zuletzt und gerade auch im Zusammenhang mit § 357 Abs. 3 BGB: OLG München, Urteil vom 26.06.2008, 29 U 2250/08, juris Rn.61 = MMR 2008, 677 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2008, 1-20 U 187/07, juris Rn.3).

    Webseiten werden dem abrufenden Nutzer mittels eines Internet-Browsers angezeigt und damit üblicherweise im Arbeitsspeicher des Computers bzw. im Cache des Browsers oder in sonstiger flüchtiger Form (z.B. im Ordner "Temporäre Internetdateien") und damit - anders als E-Mails - nicht dauerhaft im Machtbereich des Empfängers gespeichert (OLG Jena, Urteil vom 09.06.2007, 2 W 124/07, juris Rn.8/9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2008, 1-20 U 187/07, juris.

  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 2250/08

    Internet-Handel: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
    Mitteilungen auf Webseiten sind nach ständiger Rechtsprechung hingegen nicht zur dauerhaften Wiedergabe geeignet (zuletzt und gerade auch im Zusammenhang mit § 357 Abs. 3 BGB: OLG München, Urteil vom 26.06.2008, 29 U 2250/08, juris Rn.61 = MMR 2008, 677 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2008, 1-20 U 187/07, juris Rn.3).
  • OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07

    Widerrufsfrist bei eBay

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
    Webseiten werden dem abrufenden Nutzer mittels eines Internet-Browsers angezeigt und damit üblicherweise im Arbeitsspeicher des Computers bzw. im Cache des Browsers oder in sonstiger flüchtiger Form (z.B. im Ordner "Temporäre Internetdateien") und damit - anders als E-Mails - nicht dauerhaft im Machtbereich des Empfängers gespeichert (OLG Jena, Urteil vom 09.06.2007, 2 W 124/07, juris Rn.8/9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2008, 1-20 U 187/07, juris.
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 29.03.2006, VIII ZR 173/05, Rn. 14/15).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 W 27/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
    Sinn und Zweck der verbraucherschützenden Vorschriften, insbesondere der Belehrungs- und Informationspflichten ist der Schutz des Marktteilnehmers gegenüber der Tätigkeit des Unternehmers, die von vornherein auf die Vornahme einer Vielzahl von Geschäften ausgerichtet ist und es dem Unternehmer ermöglicht, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.03.2007, juris Rn.3 = MMR 2007, 378 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht