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   LG Frankfurt/Main, 03.04.2012 - 2-31 O 1/11   

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https://dejure.org/2012,53706
LG Frankfurt/Main, 03.04.2012 - 2-31 O 1/11 (https://dejure.org/2012,53706)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.04.2012 - 2-31 O 1/11 (https://dejure.org/2012,53706)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. April 2012 - 2-31 O 1/11 (https://dejure.org/2012,53706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Axa Vers. AG zur Zahlung der Kosten für die sachverständige Stellungnahme zu dem von der Versicherung vorgelegten Prüfbericht verurteilt

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten für Nachgutachten sind zu erstatten - Grundsatz der Waffengleichheit

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    durchzusetzen, darf der Geschädigte demnach unter diesen Umständen eine weitere Beauftragung seines Sachverständigen für erforderlich und zweckmäßig erachten (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, DAR 1987, 83; LG Frankfurt, Urt. v. 03.04.2012 - 2-31 O 1/11, juris; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 26 Rn. 8; Vuia, NJW 2013, 1197, 1198; einschränkend noch Kammer, Urt. v. 22.06.2012 - 13 S 37/12, NJW 2012, 3658 mit Verweis auf Saarl.
  • AG München, 05.04.2017 - 336 C 20606/16
    Um sachgerecht vortragen zu können und den erlittenen Schaden verbindlich zu beziffern und gegebenenfalls durchzusetzen, darf der Geschädigte demnach unter diesen Umständen eine weitere Beauftragung seines Sachverständigen für erforderlich und zweckmäßig erachten (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, DAR 1987, 83 = BeckRS 2008, 16267; LG Frankfurt a. M., Urt. v. 3.4.2012 - 2-31 O 1/11, BeckRS 2013, 09586; Vuia, NJW 2013, 1197, 1198).
  • AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15

    Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Kosten der Einholung

    Um sachgerecht vortragen zu können und den erlittenen Schaden verbindlich zu beziffern und gegebenenfalls durchzusetzen, darf der Geschädigte demnach unter diesen Umständen eine weitere Beauftragung seines Sachverständigen für erforderlich und zweckmäßig erachten (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, DAR 1987, 83; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 03.04.2012 - 2-31 O 1/11, juris; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 26 Rn. 8; Vuia, NJW 2013, 1197, 1198).
  • AG Augsburg, 24.01.2022 - 15 C 493/21
    Um sachgerecht vortragen zu können und den erlittenen Schaden verbindlich zu beziffern und gegebenenfalls durchzusetzen, darf der Geschädigte demnach unter diesen Umständen eine weitere Beauftragung seines Sachverständigen für erforderlich und zweckmäßig erachten (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, DAR 1987, 83 = BeckRS 2008, 16267; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 3.4.2012 - 2-31 0 1/11, BeckRS.
  • AG Hamburg-St. Georg, 19.06.2015 - 910 C 61/15
    Die diesbezüglichen Kosten hat die Beklagte als unfallbedingten Schaden zu ersetzen (so auch LG Frankfurt, Urteil vom 03. April 2012 - 2-31 O 1/11, 2/31 O 1/11 - , Rn. 27).
  • AG Frankfurt/Main, 14.10.2014 - 30 C 3293/14
    Die dadurch entstanden Kosten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und daher als unfallbedingter Schaden ebenfalls zu ersetzen (Landgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 03.04.2012, Az. 2-31 0 1/11 - Bl. 118 ff. d.A.).
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