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LG Frankfurt/Main, 25.11.2009 - 2-6 O 411/09 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. November 2009 - 2-6 O 411/09 (https://dejure.org/2009,28573)
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Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG
Vorbeugende Unterlassungserklärung bezüglich "anderer Werke” schließt Wiederholungsgefahr nicht aus - Filesharing - blogspot.de (Kurzinformation)
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Unzureichende vorbeugende Unterlassungserklärung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung Digiprotect
Besprechungen u.ä. (2)
- blogspot.com (Kurzanmerkung)
- dr-wachs.de (Entscheidungsbesprechung)
Abmahnung Digiprotect
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2009 - 2-6 O 411/09
- OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Wird zitiert von ... (2)
- AG Frankfurt/Main, 16.04.2010 - 30 C 562/07
Beweiswert der durch die Software "Filesharing Monitor" im Rahmen von …
Im Übrigen kann dieser Betrag gemäß § 287 ZPO als angemessen geschätzt werden, da üblicherweise Downloads von Musiktiteln für etwa 1, 00 Euro angeboten werden, so dass es lediglich 150 Zugriffe bedarf, diesen Betrag zu erreichen; diese Schätzung entspricht im Übrigen der mittlerweile ständigen Rechtsprechung der hiesigen Berufungskammern in Urheberrechtssachen (vgl. etwa: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.11.2009, Az.: 2-6 0 411/09). - LG Köln, 25.05.2010 - 28 O 168/10
Filesharing - Zum konkreten Inhalt der (modifizierten) Unterlassungserklärung
Eine Spezifizierung auf das Verletzungsobjekt fehlt mithin (s. a. LG Frankfurt am Main, 04.11.2009 - 2-6 O 411/09).