Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 2-06 O 671/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§§ 20, 33 GWB
Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen (Einstellige Second-Level-Domains) - openjur.de
- Telemedicus
Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen
- Telemedicus
Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen
- webshoprecht.de
Denic braucht keine einstelligen oder einbuchstabigen Domains zu registrieren
- kanzlei.biz
Keine Registrierung einstelliger Domains
- kanzlei.biz
Keine Registrierung einstelliger Domains
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Registrierung der Domain "x.de"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ein-Buchstaben-Domains müssen von DENIC nicht registriert werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
X.de - LG Frankurt weist Kartellklage ab
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 2-06 O 671/08
- OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
- BGH - KZR 66/10 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2009, 703
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 6 O 671/08
Zwar ist die Beklagte mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteile vom 13.02.2007 zu Az. 11 U 24/06 und vorn 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) als Normadressatin des § 20 GWB anzusehen, da sie eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB hat, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist.Es ist jedoch schon fraglich, ob - auch und insbesondere angesichts der vorzitierten Rechtsprechung des OLG Frankfurt in der Sache "vw.de" (Urteil vom 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) - eine Ungleichbehandlung des Klägers durch die Beklagte vorliegt.
Dies erscheint angesichts der Rechtssprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) zumindest zweifelhaft.
- OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 6 O 671/08
Zwar ist die Beklagte mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteile vom 13.02.2007 zu Az. 11 U 24/06 und vorn 29.04.2008 zu Az. 11 U 32/04) als Normadressatin des § 20 GWB anzusehen, da sie eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB hat, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist.
- OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
Registrierung einer einstelligen Domain
in Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-06 O 671/08, die Beklagte zu verurteilen, die Internet-Domain "x.de" auf den Kläger zu registrieren und den Kläger von seinen für die Abmahnung der Beklagten durch die Unterfertigten gemäß Schreiben vom 20.10.2008 entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von netto 2.994,40 EUR zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2008 freizustellen.