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   LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 2-06 O 224/06, 2/6 O 224/06   

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https://dejure.org/2006,4377
LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 2-06 O 224/06, 2/6 O 224/06 (https://dejure.org/2006,4377)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.09.2006 - 2-06 O 224/06, 2/6 O 224/06 (https://dejure.org/2006,4377)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. September 2006 - 2-06 O 224/06, 2/6 O 224/06 (https://dejure.org/2006,4377)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    GPL ist wirksam

  • beck.de (Kurzinformation)

    "General Public License" gerichtlich bestätigt

  • beck.de (Kurzinformation)

    General Public License gerichtlich bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    GPL ist wirksam

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 6 O 224/06
    Gerade dann, wenn an der Schaffung eines Werkes verschiedene Urheber beteiligt sind, ist bei einer zeitlichen Staffelung der Beiträge eine Miturheberschaft zwar nicht ausgeschlossen, sie setzt aber voraus, dass jeder Beteiligte seinen schöpferischen Beitrag in Unterordnung unter die gemeinsame Gesamtidee erbracht hat (BGH, GRUR 2005, S. 860, 862 - Fash 2000).

    Es wäre insoweit Sache der Beklagten gewesen, dazutun, dass die Programme nur eine gänzlich banale Programmierleistung sind oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernehmen (BGH, GRUR 2005, S. 860, 861 - Fash 2000).

  • LG München I, 19.05.2004 - 21 O 6123/04

    Zur rechtlichen Wirksamkeit der GPL

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 6 O 224/06
    Denn derjenige, der ein solches Werkstück von jemandem erwirbt, der bei Herstellung von Vervielfältigungsstücken wegen Verlust des Nutzungsrechts nicht mehr dazu berechtigt war, kann bei Anerkennung der GPL jederzeit die erforderlichen Nutzungsrechte von dem Urheber erwerben (vgl. hierzu LG München I MMR 2004, S. 693, 695).
  • BGH, 10.07.1969 - KZR 12/68

    Vereinbarung der Anwendung deutschen Rechts zumindest stillschweigend durch das

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 6 O 224/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen der nichtigen Klausel und der Klausel, die die schuldhaft verletzte Vertragspflicht betrifft, kein Zusammenhang besteht (BGH GRUR 1969, S. 701, 702 - Auto-Lok).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 6 O 224/06
    Denn eine Ausspaltbarkeit in einzelne Nutzungsarten setzt voraus, dass es sich jeweils um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsart handeln muss (BGH GRUR 2001, S. 153, 154 -OEM Version).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 72/16

    Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen

    Nach wohl einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und der zumindest überwiegenden Auffassung in der Literatur, der sich der erkennende Senat anschließt, stellt die Verbreitung einer unter der "GNU General Public License" lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen eine Urheberrechtsverletzung dar (LG Halle [Saale], Urteil vom 27.07.2015 - 4 O 133/15 - ; LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015 - 18 O 159/15 - ; LG Leipzig, Beschluss vom 02.06.2015 - 5 O 1531/15 - ; LG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2006 - 2-06 O 224/06 - ; LG Berlin, Beschluss vom 21.02.2006 - 16 O 134/06 - ; Jaeger/Metzger, Open Source Software, 4. Aufl. [2016], Rdnr. 152 ff m.w.N.; Schneider, Handbuch EDV-Recht, 5. Aufl. [2017], X. IT-Verfahrensrecht, Rdnr. 158; Schäfer, K&R 2010, 298 [300]).

    Dogmatisch ist dies damit zu begründen, dass die Regelung in Ziffer 4 Satz 2 der Lizenzbestimmungen eine auflösende Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) darstellt, nach der die urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung mit dem Versuch einer lizenzbestimmungswidrigen Verbreitung der Software entfällt (LG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2006 - 2-06 O 224/06 - ; Jaeger/Metzger, Open Source Software, 4. Aufl. [2016], Rdnr. 152 ff m.w.N.; Schäfer, K&R 2010, 298 [300]; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 - , dort Rdnr. 89, zur entsprechenden Rechtskonstruktion bei der "Creative Commons Attribution Non Commercial 2.0"-Lizenz für Lichtbilder).

  • LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07

    Lizenzverletzung der GPL

    Sie können folglich nur aufgrund der Einräumung einer einfachen Lizenz in Form der GPL zum Vertrieb der Software berechtigt sein (so auch LG Frankfurt CR 2006, 729, 731 re. Sp.).

    Der Auffassung der Antragsgegnerin gemäß ihrer vorrangig vertretenen Argumentation, die Unwirksamkeit der GPL (entgegen der bisher hierzu ergangenen Instanzrechtsprechung, vgl. LG München 1 (21. Zivilkammer) MMR 2004, 691 = GRUR-RR 2004, 350 = InstGE 4, 232; LG Berlin CR 2006, 735; LG Frankfurt CR 2006, 729, 732) - führe dazu, dass ihr sozusagen im Wege des Einwands des Rechtsmissbrauchs eine Nutzungsbefugnis an der Software zuzubilligen wäre, weil der Antragsteller die Software unter Verwendung von unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gestalt der GPL frei zugänglich macht, kann nicht gefolgt werden.

  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Die Beklage hat bei der Nutzung der streitgegenständlichen Software die Lizenzbedingungen der GPLv2 mit der Folge verletzt, dass sie zur Nutzung nicht berechtigt war (vgl. zur Rechtsfolge ebenso LG Frankfurt a. M.. Urteil vom 06.09.2006, Az. 2-06 0 224/06, BeckRS 2007, 16294; LG München I, GRUR-RR 2004, 350).
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