Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 15.12.2005 - 2/03 O 537/04, 2/3 O 537/04, 2-3 O 537/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31217
LG Frankfurt/Main, 15.12.2005 - 2/03 O 537/04, 2/3 O 537/04, 2-3 O 537/04 (https://dejure.org/2005,31217)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.12.2005 - 2/03 O 537/04, 2/3 O 537/04, 2-3 O 537/04 (https://dejure.org/2005,31217)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 2/03 O 537/04, 2/3 O 537/04, 2-3 O 537/04 (https://dejure.org/2005,31217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    Haftung des Teilnehmers eines Affiliate-Programms für Markenverletzungen seiner Werbepartner

  • affiliateundrecht.de

    Keine Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Markenverletzung durch Werbepartner

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.12.2005 - 3 O 537/04
    Als Störer kann danach auch derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden [BGH NJW 2004, 3102 -Internetversteigerung].
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.12.2005 - 3 O 537/04
    Dies richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen einerseits und der Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, andererseits [BGH GRUR 2003, 969; 1997, 313 (315)].
  • LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07

    Haftung des Merchants für Spam eines Affiliates

    Hierbei stellt sich allerdings nicht das Problem, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung über §§ 823, 1004 BGB gegeben sein kann, hiermit einhergehend auch nicht die Frage nach Prüfungspflichten bzw. -möglichkeiten (vgl. hierzu - sämtlich zur Störerhaftung in Fällen von Markenverletzungen, bei denen eine Haftung als Betriebsinhaber von vorneherein nicht in Betracht kam - etwa BGH, NJW 2004, 3102 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2005, Az. 315 O 296/05; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.12.2005, Az. 2/03 O 537/04).
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